zwei Computer absetzen?

  • Hallo,
    ich mache nebenberuflich ein Zweitstudium im Informatikbereich. Ich habe ein Laptop und einen Standard-PC auf dem Schreibtisch, die ich beide für die Fortbildung nutze.
    - Kann ich beide Rechner in den Fortbildungskosten zum Ansatz bringen?
    - Im Bereich der Arbeitsmittel gibt es die schöne Möglichkeit, die AfA darzulegen und ausrechnen zu lassen. Dies fehlt im Bereich der Fortbildungskosten. Wie trage ich hier die Abschreibung am Besten ein?

  • Entweder tragen Sie die Computer (allerdings m.E. nur mit einem Anteil) als Arbeitsmittel unter den Werbungskosten ein.


    Oder Sie berechnen die AfA per Hand tragen den AfA Betrag selbständig bei den Fortbildungskosten ein.