Hallo!
Habe eine etwas kompliziertere Frage:
Und zwar mach ich eine Ausbildung im Ort A. Bin da 2005 hingezogen, habe meine Lebensmittelpunkt aber noch im Ort B. Dieser ist 130Km entfernt.
Im Ort B. habe ich auch einen Minijob auf 400€ Basis.
Nun ist die Frage, ob ich erstmal Familienheimfahrten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung anrechnen kann (48x0,30x130=1872€).
Zur Info: Im Jahr 2005 hatte das Finanzamt die Doppelte Haushaltsführung anerkannt.
Die nächste Frage ist, ob man die Wege vom Ort B. zum Ort A. aufgrund des Minijobs in irgendeiner Form berücksichtigen kann??
Wäre für Hilfe sehr dankbar