Altersteilzeitgeld und Werbungskosten

  • Hallo Forum,


    mein Schwager hatte seit 2005 in der aktiven Phase geringeres Gehalt und entsprechendes Altersteilzeitgeld erhalten.
    Das heißt, er hat ganz normal Vollzeit gearbeitet.
    Erstmals im Bescheid 2006 wurden die Werbungskosten nur noch im Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Einnahmen berücksichtigt.
    Altersteilzeit ist ja nun nicht gerade selten, aber ich habe nichts zu diesem Sachverhalt finden können.
    Mein Einspruch unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 23.11.2000 (VI R 93/98) ist nach Meinung des FA angeblichnicht vergleichbar, weil es sich hierbei um andere Bezüge (Konkursausfallgeld) handelt.
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2001.2.15/6R9398.html">http://www.bundesfinanzhof.de/www/entsc ... R9398.html</a><!-- m -->
    Ist das wirklich richtig oder kennt jemand einen ähnlichen Sachverhalt?


    MfG
    Akki