Hallo,
ich hab gesehen, dass es die Position "Umzugskostenpauschale für kleine Umzugsaufwendungen" gibt für die ich 150% von 561 Euro (das macht 861,50) ansetzen kann, da ich einen beruflich bedingten Umzug gemacht habe. Die wollte ich in "Nachgewiesene Umzugskosten" eintragen.
Kann ich diese Umzugskostenpauschale pauschal für Aufwendungen von Anschaffung für Elektrokochgeschirr, neuen Personalausweis etc. zusätzlich zu den ganzen anderen Umzugskosten wie LKW etc. ausweisen? Muss ich das irgendwie durch Belge nachweisen oder ist das egal, da ich die Pauschale ansetze?
Habe ich das so richtig verstanden?
Viele Grüße und danke für euer Feedback,
Oliver