Kapitalerträge als einzige Einkünfte

  • Hallo,


    was ist eigentlich, wenn man nur Kapitalerträge (also Zinsen, Dividenden, etc.) und private Veräußerungsgeschäfte (Wertpapiere innerhalb eines Jahres ge- und verkauft) als Einkünfte hat?


    nehmen wir an, dass Kapitalerträge (Anlage KAP) in Höhe vin insgesamt 4000,00 Euro und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren in Höhe 10000 Euro erwirtschaftet wurden.


    Reicht es dem Finanzamt, dass man dann die Anlage KAP und SO (für die privaten Veräußerungsgeschäfte) ausfüllt? Das hätte doch auch den Vorteil, dass der "maximale Steuersatz" ab 2009 bei 25% + Solizuschlag + Kirchensteuer liegt (Stichwort Abgeltungssteuer), oder?


    Oder stimmt das ganze nicht, weil eine selbstständige Arbeit vorliegt, weil ja eben die oben genannten Einkünfte erzielt werden, also z.B.: kein gehalt vom Arbeitgeber oder so?


    Kennt sich damit jemand aus?


    Viele Grüße

  • Hier muss eine Einkommensteuererklärung mit den bereits genannten Anlagen abgegeben werden. 2009 ist noch lange hin, da warten wir erst mal ab, bis das Gesetz beschlossen wurde und welche Einzelheiten sich da ergeben.

  • Eine Steuererklärung muss nur abgegeben werden, wenn bei Ledigen der Gesamtbetrag der Einkünfte 7.664 €, bei Verheirateten 15.228 € übersteigt. (§ 56 EStDV).


    Trotzdem kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben, um die einbezahltene Kapitalertragsteuern zurückzuerhalten.


    Zu jeder Steuererklärung gehört auch der Mantelbogen.

  • Zitat von "007"


    Oder stimmt das ganze nicht, weil eine selbstständige Arbeit vorliegt, weil ja eben die oben genannten Einkünfte erzielt werden, also z.B.: kein gehalt vom Arbeitgeber oder so?



    Viele Grüße


    Hallo,


    ich glaube das stimmt so schon! Anlage KAP und SO reichen in diesem fall aus. Das Finanzamt wird vermutlich nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, auch wenn du keine anderen Erträge hast, wenn du dein Vermögen wie eine Privatperson verwaltest. Dazu zählt z.B. dass du deine Order über einen Broker (DiBa, flatex, DAB und Consorten) aufgibst.