Studium - Verlustvortrag nachträglich in ESt-Erklärung?

  • Hallo!


    ich habe für 2006 meine Steuererklärung gemacht, und bin mit dem Ergebnis aber reichlich unzufrieden... Die Frage für mich ist jetzt, wie ich in dem Fall weiter vorgehen soll/muß, bzw. ob da überhaupt was zu machen ist.


    Ich habe von Ende 2001 - Anfang 2006 an einer halbprivaten FH studiert, und musste dort jedes Semester im Voraus die Studiengebühren von ~700€ zahlen. Gearbeitet hatte ich in der Zeit nicht und andere Einkünfte sind auch nicht zu verzeichnen gewesen, hab in der Zeit auch keine ESt-Erklärungen gemacht. Nach dem Studium hab ich angefangen zu arbeiten und hab nun in der Steuererklärung für 2006 die Studiengebühren als Werbungskosten (-> Fortbildung, hab schon eine Berufsausbildung gemacht) angesetzt. In meiner grenzenlosen Naivität hab ich die Gebühren all der Jahre einfach zusammengerechnet und als Kostenblock in der Erklärung verzeichnet. Jetzt haut mir das FA dies natürlich um die Ohren mit der Begründung "Abzug der Werbungskosten nur im Jahr der Zahlung". Im Endeffekt ist kein einziger Euro der Gebühren angerechnet worden, da auch die zwei Monate, die ich 2006 noch Student war, schon in 2005 bezahlt wurden. Gleichzeitig sind mir über nen Bekannten die Verlustvorträge zu Ohren gekommen, die ich hätte einreichen müssen...


    Natürlich hätt ich jetzt gerne das Studium angerechnet, macht netto lt. St-Programm schon eine kleine 4-stellige Summe aus. Prinzipiell müsste ich doch nun folgendes machen, um die Gebühren in die Erklärung 2006 einbringen zu können:
    - Einspruch einlegen
    - Verlustvorträge für die Jahre 2001 - 2005 nachträglich einreichen (Ist das so einfach möglich?)
    - Neuveranlagung unter Berücksichtigung der Verlustvorträge fordern


    Ist der Ablauf so richtig und vollständig, und kriegt man das auch ohne Steuerberater unter akzeptablem Aufwand von Zeit und Nerven zustande? Ich frag mich insbesonders, ob ich für die Zeit überhaupt noch nachträglich Verluste anmelden kann...


    Vielen Dank für jegliche Hilfe,


    André

  • Grds. ist ihr Ablauf so zutreffend.


    Es bleibt jedoch die Frage, ob es sich bei Ihrem Studium um ein Erststudium gehandelt hat? War ein integrierter Studiengang innerhalb eines Anstellungsverhältnisses in der freien Wirtschaft oder Verwaltung?

  • Ich habe vor meinem Studium bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung gemacht und auch zwei Jahre in dem Beruf gearbeitet. Insofern habe ich das Studium als Fortbildung eingestuft, auch wenn zwischen Studium und Ausbildung kein fachlicher Zusammenhang besteht (diese Anforderung ist mittlerweile obsolet, wenn ich richtig informiert bin).

  • Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid 2006 bringt meines Erachtens nichts.


    Die Kosten müssten in den Steuerbescheiden für die Jahre berücksichtigt werden, in denen die Kosten bezahlt wurden.


    Es müssten nun für die einzelnen Zahlungsjahre Einkommensteuererklärungen abgegeben werden. In diesen Erklärungen wird dann bei Anerkennung als Werbungskosten der Verlust festgestellt.
    Ist allerdings die Festsetzungsfrist für das jeweilige Zahlungsjahr bereits abgelaufen, wird kein Verlust mehr festgestellt. Die Kosten wären insoweit verloren.


    Ein Antrag auf Neuveranlagung ist meines Erachtens nicht erforderlich, da die Verlustvorträge von Amtswegen berücksichtigt werden müssen.