Steuerfestsetzung Freiberufler

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "ffs62"


    Ich wende mich trotzdem nocheinmal an Petz, "Nuhr" weil ich Dich nicht weiter bemühen möchte, vielleicht kann er mir die Vorschriften nennen, auf die ich mich beziehen muss.


    Das ist ein ganz normaler Einspruch, weil man nach § 350 AO beschwert ist.


    Eine der wenigen Ausnahmen, wo man beschwert ist, obwohl sich die festgesetzte Steuer nicht ändert.


  • Da die ursprüngliche Diskussion von mir stammt, hier mal kurz das Ergebnis.
    Ja, anfangs wurden meine Einkünfte als gewerblich eingestuft.
    Aber: Der Einspruch hat geholfen und meine Tätigkeit wurde als freiberuflich anerkannt.