Hallo,
mache ich, lieben Gruss ffs
Hallo,
mache ich, lieben Gruss ffs
Zitat von "ffs62"
Ich wende mich trotzdem nocheinmal an Petz, "Nuhr" weil ich Dich nicht weiter bemühen möchte, vielleicht kann er mir die Vorschriften nennen, auf die ich mich beziehen muss.
Das ist ein ganz normaler Einspruch, weil man nach § 350 AO beschwert ist.
Eine der wenigen Ausnahmen, wo man beschwert ist, obwohl sich die festgesetzte Steuer nicht ändert.
Hallo Petz,
ich bin dann zwar nach § 350 AO beschwert, aber ist der Einspruch auch statthaft?
Aber egal, erst einmal danke,
Grus ffs
Zitat von "ffs62"aber ist der Einspruch auch statthaft?
Woran soll es scheitern ? :shock:
Hallo Petz,
Zitat von "Petz"
Woran soll es scheitern ? :shock:
§ 347 AO?
Gruss ffs
Zitat von "Rose_Steffen"Alles anzeigenHi,
ich bin mir über den folgenden Sachverhalt nicht sicher. Vielleicht kann mir jemand Klarheit verschaffen.
Ich habe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit angegeben.
In der Steuerfestsetzung taucht dieser Betrag unter 'Einkünfte als Einzelunternehmer' auf.
Verstehe ich es richtig, obwohl in den Erläuterungen nicht erwähnt, wurde meine Tätigkeit nicht als freiberufliche Tätigkeit (Systementwicklung) anerkannt?
Vielen Dank.
Steffen
Da die ursprüngliche Diskussion von mir stammt, hier mal kurz das Ergebnis.
Ja, anfangs wurden meine Einkünfte als gewerblich eingestuft.
Aber: Der Einspruch hat geholfen und meine Tätigkeit wurde als freiberuflich anerkannt.