hallo zusammen ,
ich habe jetzt für eine warenlieferung die einfuhrabgaben endrichtet , zollgebühr und einfuhrsteuer . die buchung der zollgebühr klappt ohne probleme . aber ich weiss nicht wie ich die einfuhrsteuer richtig verbuche das ich die wiederbekomme . oder kann man einfuhrsteuer nicht als vorsteuer geltend machen ?
mfg jens