buchen der einfuhrsteuer

  • hallo zusammen ,


    ich habe jetzt für eine warenlieferung die einfuhrabgaben endrichtet , zollgebühr und einfuhrsteuer . die buchung der zollgebühr klappt ohne probleme . aber ich weiss nicht wie ich die einfuhrsteuer richtig verbuche das ich die wiederbekomme . oder kann man einfuhrsteuer nicht als vorsteuer geltend machen ?



    mfg jens

  • Hallo,


    die Einfuhrumsatzsteuer ist gleich Vorsteuer und ist auch wie diese zu buchen.


    z.B.


    Wareneinkauf (Warenwert netto)
    Vorsteuer (Einfuhrsteuer) an Bank (Warenwert brutto)


    Mfg herbfoe

  • dann mache ich jetzt einfach ne buchung von 19% vorsteuer .und mache die bemerkung dabei (einfuhrsteuer) . die ausgabe habe ich ja schon gebucht als ich die ware im ausland gekauft habe . zoll hab ich schon gebucht .


    werde das dann so machen .


    mfg jens