Einkommensteuererklärung Pflicht! ja oder nein?

  • Hallo


    Ich habe folgendes Problem und daher doch auch Fragen


    Ich habe seit 1998 keine Steuerklärung abgegeben.


    Bis 09.1999 war ich normaler Mitarbeiter eines großen Unternehmens mit einem Jahresgehalt von 58.000 DM.


    Dann war ich Geschäftsführender Gesellschafter


    Bis 2000 mit der Steuerklasse 1.


    Da ich 2000 geheiratet habe, wurde meine Steuerklasse auf 3 geändert die meiner Frau auf 5 da sie im Erziehungsurlaub war


    Ab 2001 war ich wieder nur angestellter mit einen Jahresgehalt von ca. 60000 €


    Ich habe 01.01.2005 das Unternehmen verlassen und eine Abfindung von 100.000 € erhalten die versteuert wurde.


    01.01.2005 bis 12.2005 habe ich mit der Steuerklasse 3 ALG 1 bezogen


    Meine Frau hat ab 2005 Krankengeld bezogen und ist seit Anfang 2007 Arbeitslos und bekommt ALG1


    Nun die Frage war ich die Ganze Zeit Abgabepflichtig?


    Bis wann kann / muss ich Rückwirkend die erlöärungen einreichen


    Was für strafen zieht es nach sich wenn iche s von mir auch mache?


    Kann ich 2005 Erstattungen erwarten da die Abfindung versteuert wurde und wir kein Einkommen in 2005 hatten?



    Danke


    Andy

  • Allein die Abfindung führt hier zur Abgabepflicht im Sinne § 56 EStDV, § 25 EStG, § 46 EStG.


    Dann jedoch auch der Bezug von Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr. Das steht auf den Bescheinigungen vom Arbeitsamt bzw. Krankenkasse deutlich drauf.


    Sie waren also zumindest ab 2005 zur Abgabe verpflichtet. Wenn Sie jetzt noch einreichen, bevor das durch eine Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber festgestellt wird (Abfindung), dann droht Ihnen auch keine Strafe, evtl. aber je nach dem ob Steuererstattung oder -nachzahlung, ein Verspätungszuschlag.

  • Es stand wohl drauf, dass es nicht zu versteuern ist aber lt. § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt (Steuersatzerhöhend) unterliegt und somit in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist.


    Bitte nochmal genau lesen.

  • kann sein, muss ich mal raussuchen


    wie erfahre ich ab wann ich die Erklärungen machen muss / darf


    Hatte mal beim Lohnsteuerhilfeverein nachgefragt und ein generelles verjährt als Antwort bekommen


    Andy

  • Wenn eine Pflicht besteht, gilt eine Festsetzungsfrist von ca. 7 Jahren. Die ist bei Ihnen noch nicht abgelaufen, so dass Sie für 2005 Ihrer Pflicht noch nachkommen können. So ersparen Sie sich auch späteren Ärger, der duch Lohnsteuerprüfungen sowieso ans Tageslicht kommt bezüglich der Abfindung.

  • mit ging es ja um die JAhre davor


    2005 will ich ja auf jeden fall machen da ich denke einen Größeren Betrag von der Abfindung zurück zu erhalten


    Danke


    Andy