Kinderkrankengeld

  • Da man ja nur 70% seines Einkommens im Krankheitsfall des Kindes von der Krankenkasse als Lohnersatzleistung bekommt, denke ich, kann man dies auch in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Aber wie??
    Vielen Dank schon mal,
    Anja

    • Offizieller Beitrag

    Im Gegenteil.


    Die bisher unversteuerte Lonersatzleistung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss sogar noch ein bißchen nachversteuert werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......