Einzelgewerbe am Nebenwohnsitz (ehm. Hauptwohnsitz)

  • Hallo,


    ich weiß nicht genau ob es in diese Rubrik hingehört, falls nicht bitte verschieben, Danke!


    Ich habe ein kleines Einzelgewerbe, welches als Nebentätigkeit angemeldet ist. Sprich ich habe für meine Einkommenssteuer und für das Einzelgwerbe nur eine Steuernummer und ich muß die Umsatzsteuer auch nur jährlich machen.


    Nun bin ich letztes Jahr umgezogen, und meine bisherige Hauptwohnung wurde zur Nebenwohnung. Beim Meldeamt hieß es damals für das Gewerbe macht das keinen Unterschied, da es ja am jetzigen Nebenwohnsitz angemeldet wurde.


    Allerdings habe ich festgestellt das mir jetzt wohl eine neue Steuernummer zugeteilt wird (wg. dem Umzug), wenn ich die Jahressteuererklärung abgebe.


    Muß ich denn jetzt für das Jahr 2006 eine "gesonderte Feststellung" machen, und ich habe nachher im Endeffekt 2 Steuernummern?


    Vielleicht kann mir ja jmd. dazu etwas sagen, Danke!


    MfG,
    Thomas


  • Hallo cky/Thomas,


    Gehört denn die neue Hauptwohnung zu einem anderen Finanzamt, als der Sitz Ihres Gewerbes?


    Ich frage dewegen: Wenn Wohnsitzfinanzamt und Betriebstättenfinanzamt auseinanderfallen, müssen Sie am Wohnsitzfinanzamt eine Einkommensteuererklärung abgeben und am Betriebstättenfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten Feststellung", sowie Ihre Umsatzsteuererklärung (und ggf. eine Gewerbesteuererklärung).


    Das klingt jetzt schlimmer, als es ist. Fragen Sie diesbezüglich wirklich mal bei Ihrem Sachbearbeiter im (alten) FA (oder einem Steuerberater...) nach.
    Die Formulare können Sie sich auf den Seiten der Finanzbehörden downloaden.


    Grüße, die Catja