Hallo,
ich weiß nicht genau ob es in diese Rubrik hingehört, falls nicht bitte verschieben, Danke!
Ich habe ein kleines Einzelgewerbe, welches als Nebentätigkeit angemeldet ist. Sprich ich habe für meine Einkommenssteuer und für das Einzelgwerbe nur eine Steuernummer und ich muß die Umsatzsteuer auch nur jährlich machen.
Nun bin ich letztes Jahr umgezogen, und meine bisherige Hauptwohnung wurde zur Nebenwohnung. Beim Meldeamt hieß es damals für das Gewerbe macht das keinen Unterschied, da es ja am jetzigen Nebenwohnsitz angemeldet wurde.
Allerdings habe ich festgestellt das mir jetzt wohl eine neue Steuernummer zugeteilt wird (wg. dem Umzug), wenn ich die Jahressteuererklärung abgebe.
Muß ich denn jetzt für das Jahr 2006 eine "gesonderte Feststellung" machen, und ich habe nachher im Endeffekt 2 Steuernummern?
Vielleicht kann mir ja jmd. dazu etwas sagen, Danke!
MfG,
Thomas