Einkommensteuer Berechnung bei Auslandsaufenthalt >180 Tage

  • hallo,


    ich bin selbständig und halte mich beruflich mehr als 180 tage/jahr in asien auf um dort u.a. ware einzukaufen, die in deutschland verkauft wird.
    in deutschland bin ich als einzelunternehmerin angemeldet.
    für meine in deutschland erzielten umsätze zahle ich dort die regulären 19% ust, gewerbesteuer und steuern.
    nun meine frage: mit welchem prozentsatz muss ich mein einkommen in deutschland versteuern ?
    ich habe gehört, dass es 7 % sind, ist das richtig ?
    für alle antworten schon mal 1000 dank!


    gruss
    *heidi*

  • Die Angaben sind ein wenig dünn, aber die sog. 183-Tage-Regelung gibt es in den meisten DBAs nur für Arbeitnehmer.
    Selbständige (bzw. hier besser: Gewerbetreibende) müssen ihr Einkommen i.d.R. im Ansässigkeitsstaat (also D) ganz normal versteuern, außer sie hätten im Ausland eine Betriebsstätte, dann wird aufgeteilt und das ganze wird sehr kompliziert.
    Am besten einmalig einen Steuerberater zur Klärung zu Rate ziehen, aber diese 7% sind auf jeden Fall Unsinn.
    Ich vermute, Sie müssen in D ganz normal Steuern zahlen.