.haushaltsnahe Dienstleistungen, Lebenspartner

  • .. guten Tag,


    im letzten Jahr habe wir unsere Hoffläche neu gestalten lassen und dafür auch Rechnungen über Arbeitslohn, diese auch Bargeldlos gezahlt.


    Jetzt ist es aber so, dass mein Lebenspartner ( unverheiratet ) die Rechnungen gezahlt hat, dass Haus jedoch im Grundbuch mein Eigentum ist .


    Können wir die Kosten trotzdem in seiner Steuererklärung angeben ?


    Wir haben den Punkt Sonstiges, Haushaltsnahe Dienstleistungen gewählt.


    Dort wird ja auch nach Lebenspartner gefragt.


    Aber in dem Unterpunkt "Prüfen Steuerberechnung / Steuerbescheid "
    macht die Eingabe keine Erstattung aus.


    Ist das korrekt ?


    Danke für eine Antwort.