.. guten Tag,
im letzten Jahr habe wir unsere Hoffläche neu gestalten lassen und dafür auch Rechnungen über Arbeitslohn, diese auch Bargeldlos gezahlt.
Jetzt ist es aber so, dass mein Lebenspartner ( unverheiratet ) die Rechnungen gezahlt hat, dass Haus jedoch im Grundbuch mein Eigentum ist .
Können wir die Kosten trotzdem in seiner Steuererklärung angeben ?
Wir haben den Punkt Sonstiges, Haushaltsnahe Dienstleistungen gewählt.
Dort wird ja auch nach Lebenspartner gefragt.
Aber in dem Unterpunkt "Prüfen Steuerberechnung / Steuerbescheid "
macht die Eingabe keine Erstattung aus.
Ist das korrekt ?
Danke für eine Antwort.