Vereinsrecht; Aufwandsspenden; Fahrtkosten

  • Hallo,


    wer kennt sich gut mit Aufwandsspenden in Vereinen aus?
    Seit Jahren können unsere Mitglieder ihre Reisekosten als Aufwandsspenden bei uns geltend machen. Entsprechende Aufwendungsersatzansprüche sind in unserer Kassenordnung eingeräumt.
    Bisher hat uns das zuständige Finanzamt jedoch nur eine Spendenbescheinigung für Fahrten zu Seminaren, auswärtigen Veranstaltungen, etc. zugestanden. Fahrten zum Vereinsgelände (Training, Arbeitseinsätze, u.sw.) seien nicht erstattungsfähig und somit auch nicht als Aufwandsspende geltend zu machen. Zahlreiche unserer Mitglieder haben aber sehr lange Anfahrtswege und dadurch hohe Fahrtkosten. Gibt es eine Möglichkeit, auch für die Fahrten vom Wohnort zum Vereinsgelände einen rechtmäßigen Ersatzanspruch ( wenn ja, reicht dann ein entsprechender Zusatz in der Kassenordnung?) einzuräumen und damit den Mitgliedern beim Verzicht auf den Ersatz der Aufwendung eine entsprechende Spendenquittung auszustellen?


    Gruß A. Verhohlen