Umsatzsteuer oben drauf bei Fahrtkostenerstattung

  • eine Frage


    Ich möchte soeben meine Rechnung an einen Auftraggeber stellen und dabei bin ich etwas unsicher wann ich wo die USt d'rauf schlage.


    Bei meinen Leistugen die ich per Stundensatz aufliste, stelle ich ganz normal 19% USt in Rechnung.


    Wenn ich nun Aufwendungen habe, die ich lediglich weiterreiche - d.h. Bahn, Taxi, sonstige Rechnungen - in denen mir USt in Rechnung gestellt wurde, wie verfahre ich nun da?


    Ziehe ich mir die VSt aus genannten Rechnungen (behalte die Originale, gebe Kopien dieser Rechnungen an meinen Auftraggeber mit meiner persönlichen Rechnungsaufstellung) und summiere diese Aufwendungen auf, wobei ich auf den Netto-Betrag 19% aufschlage?
    Ich hätte nun meine eigene Leistung zzgl der weiterverrechneten Aufwendungen in einer Netto-Summe aufgeführt, den MwSt-Satz und -Betrag ausgewiesen, so dass sich dann die an mich zu zahlende Brutto-Summe ergibt?


    Stimmt diese Vorgehensweise?


    Was ist dann mit einer pauschalen Fahrtkostenaufschlüsselung? Wenn ich vereinbarte 0,20€ pro gefahrenen Kilometer vom Auftraggeber erstattet bekomme, muss ich dann auch da die USt hinzurechnen, oder werden da nur die km mal dem Erstattungssatz (hier: 0,20€) in Rechnung gestellt.


    ich bin immer völlig unsicher, wann ich wo und wie die USt dazurechne und im Zweifel auch auf welche BMG.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Danke schon mal!