Hallo,
durch diverse Änderungen in diesem Jahr bin ich etwas irritiert, wie ich weiter vorgehen soll. Es sind einige Fragen, also müssen ja nicht alle gelöst werden
Eingesetzte Software: Wiso Rechnungsbuch 2007 + Wiso Sparbuch
Ausbildung im IT Bereich beendet.
Bis September 07 war ich Arbeitnehmer und habe ein Kleingewerbe gegründet (erwartete Einnahmen ca. 800 Euro im Jahr). Umsatzsteuer befreit.
Diverse Anschaffungen (Monitor, Drucker) habe ich vor der Gewerbegründung getätigt, privat eben.
Im Oktober habe ich dann einen Studienplatz erhalten und mich dafür entschieden, ein Studium zu beginnen.
Ich arbeite nebenbei auf Stundenbasis (geringfügig beschäftigt). Keine RV, KV, AV usw. Pflicht.
Krankenversicherung zahle ich selbst als Student.
Bafög und Kindergeld erhalte ich auch.
Aus den Beiträgen im Forum habe ich folgendes gelernt:
Es handelt sich bei meinem Studium um ein "Erststudium nach einer Berufsausbildung". Daher können nur Sonderausgaben bis 4000 Euro geltend gemacht werden. Also z.B. Studiengebühren?, Notebook, Fahrtkosten usw.?
Frage 1:
- Kann ich auch etwas absetzen, was ich vor Studienbeginn gekauft habe. Ähnlich eine nachträglichen Privateinlage bei einem Gewerbe? Wenn ich es damals in Absicht der Verwendung während des Studiums erworben habe?
Frage 2:
Darf man etwas zu x % nachträglich als Privateinlage in ein Gewerbe ins Anlagenverzeichnis aufnehmen und das gleiche WG zu x% bei den Sonderausgaben Studium angeben? Es wird ja selten ein Gegenstand außschließlich privat oder beruflich benutzt. Daher möchte ich die Anteile auch entsprechend verteilen. Ist das erlaubt?
- Nach der Gründung des Kleingewerbes habe ich eine neue Steuernummer erhalten. Diese gilt jetzt sowohl für meine Angestelltenverhältnis als auch mein Kleingewerbe. Das ganze ist in BaWü.
Frage 3:
Ist das korrekt? Bedeutet dies, dass der Gewinn des Gewerbes auf mein Brutto Gehalt gerechnet wird? Macht das FA dat immer so?
Frage 4:
Muss ich die Einnahmen aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auch bei der Steuer angeben? Das bedeutet ja, dass es doch versteuert wird, da ich bis Oktober höhere steuerlich relevante Einkünfte als Arbeitnehmer hatte?
Oder wo trage ich diese Einnahmen in der Wiso Software ein?