Arbeitnehmer -> Kleingewerbe -> Student mit Nebenjob

  • Hallo,


    durch diverse Änderungen in diesem Jahr bin ich etwas irritiert, wie ich weiter vorgehen soll. Es sind einige Fragen, also müssen ja nicht alle gelöst werden :lol:


    Eingesetzte Software: Wiso Rechnungsbuch 2007 + Wiso Sparbuch


    Ausbildung im IT Bereich beendet.
    Bis September 07 war ich Arbeitnehmer und habe ein Kleingewerbe gegründet (erwartete Einnahmen ca. 800 Euro im Jahr). Umsatzsteuer befreit.


    Diverse Anschaffungen (Monitor, Drucker) habe ich vor der Gewerbegründung getätigt, privat eben.


    Im Oktober habe ich dann einen Studienplatz erhalten und mich dafür entschieden, ein Studium zu beginnen.
    Ich arbeite nebenbei auf Stundenbasis (geringfügig beschäftigt). Keine RV, KV, AV usw. Pflicht.
    Krankenversicherung zahle ich selbst als Student.
    Bafög und Kindergeld erhalte ich auch.


    Aus den Beiträgen im Forum habe ich folgendes gelernt:


    Es handelt sich bei meinem Studium um ein "Erststudium nach einer Berufsausbildung". Daher können nur Sonderausgaben bis 4000 Euro geltend gemacht werden. Also z.B. Studiengebühren?, Notebook, Fahrtkosten usw.?
    Frage 1:
    - Kann ich auch etwas absetzen, was ich vor Studienbeginn gekauft habe. Ähnlich eine nachträglichen Privateinlage bei einem Gewerbe? Wenn ich es damals in Absicht der Verwendung während des Studiums erworben habe?


    Frage 2:
    Darf man etwas zu x % nachträglich als Privateinlage in ein Gewerbe ins Anlagenverzeichnis aufnehmen und das gleiche WG zu x% bei den Sonderausgaben Studium angeben? Es wird ja selten ein Gegenstand außschließlich privat oder beruflich benutzt. Daher möchte ich die Anteile auch entsprechend verteilen. Ist das erlaubt?


    - Nach der Gründung des Kleingewerbes habe ich eine neue Steuernummer erhalten. Diese gilt jetzt sowohl für meine Angestelltenverhältnis als auch mein Kleingewerbe. Das ganze ist in BaWü.
    Frage 3:
    Ist das korrekt? Bedeutet dies, dass der Gewinn des Gewerbes auf mein Brutto Gehalt gerechnet wird? Macht das FA dat immer so?


    Frage 4:
    Muss ich die Einnahmen aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auch bei der Steuer angeben? Das bedeutet ja, dass es doch versteuert wird, da ich bis Oktober höhere steuerlich relevante Einkünfte als Arbeitnehmer hatte?
    Oder wo trage ich diese Einnahmen in der Wiso Software ein?

  • Danke, hab den Beitrag auch schon 2 mal editiert, weil sich einige Fragen erst durch lange Recherchen (und viele Webseiten widersprechen sich) gelöst haben. Die übrigen Fragen hab ich so noch nirgends gefunden. Der Fall gearbeitet und dann Student kommt ja auch meist nur 1 mal im Leben vor :)

  • Hallo,


    so ungewöhnlich ist Ihr Fall gar nicht!


    zu 1. bis 3.


    Leider sind alle Kosten mit dem Sondersausgabenbetrag abgegolten.
    Das gilt auch für die vor dem Studium angeschafften Gegenstände, egal wie auch immer man die behandeln muss (fortgeschriebene Anschaffungskosten etc.).


    Nach Gründung seiner Selbständigkeit erhält man eine neue St.-Nr., weil man eben nicht mehr "Otto-Normal" ist, sondern in den Augen der FV etwas ganz besonderes darstellt, nämlich "Unternehmer". Diese Steuernummer ist Ihnen angehaftet, bis das FA in seinem unermässlichen Ratschluss auf die Idee kommt, Ihnen eine neue, andere Nummer zu erteilen (weil sich Ihre Einkunftsarten mal wieder geändert haben)! Aber das ändert sich demnächst auch, was das Leben in vielen Fällen einfacher machen wird, obwohl eine Identifikationsnummer von Geburt bis zum Tod mir doch einige Magenschmerzen bereitet.


    zu 4.


    Nein!


    Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen werden pauschal versteuert und ebenso der Sozialversicherung unterworfen!


    Eine Erklärung dieser Einkünfte ist insoweit nicht notwendig bzw. total falsch! Also keine Eintragung irgendwo im Fomular bzw. im Programm!


    Soweit so gut!


    Mal ein Tipp:


    Warum bleiben Sie neben Ihrem Studium nicht weiter selbständig und verdienen sich etwas dazu, setzen alle Kosten ab, setzen also die sich ergebenden Gewinne, aber wahrscheinlich eben die Verluste in der Anlage GSE ein, vermindern Ihre Steuerlast (welche wahrscheinlich monentan nicht da ist) oder tragen die Verluste auf zukünftige VZ vor?


    Natürlich werden Sie mit Ihrem Ausbildungsstand und Ihren Fähigkeiten in der Lage sein, dem FA zu erläutern, dass die erlittenen Verluste nur vorübergehend sind und in der Totalperiode nur ein Gesamtgewinn erwirtschaftet werden kann!


    Insofern


    liebe Grüsse ffs

  • Hallo,


    ich bin nicht Selbstständig, sondern es handelte sich um einen Nebenwerb. Und jetzt ist das Gewerbe weiterhin ein Nebenwerb (eben neben dem Vollzeitstudium).


    zu 4.


    Das klingt soweit logisch. Was mich aber gewundert hat, dass mein Arbeitgeber in der Verdiensbescheinigung nach dem Wechsel vom Angestellten zum "geringfügig Beschäftigten" auf der Verdienstbescheinigung den Gesamt-Brutto Betrag weiter steigen lässt. Auf Bundesknappschaft (Krankenkasse) ist aber schon umgestellt. D.h. er wird dem Finanzamt einen zu hohen Jahres-Brutto Verdienst melden!? Ich sollte mich mal mit den Frauen der Buchhaltung unterhalten :) Danke für den Hinweis.


    Zu Ihrem Tipp:
    Der Vorschlag funktioniert leider nicht, da ich kaum Kosten habe aber jeder auch so geringe Gewinn meinen BAfög Anspruch mindert.


    Kaufe ich jetzt für das Gewerbe etwas, um in die Verlustzone zu gelangen (z.B. Notebook), erhöht sich das Betriebsvermögen. BAföG Empfänger dürfen allerdings nur 5200 Euro Vermögen haben inkl. Betriebsvermögen. Das ist dann mit einem PC Monitor Tisch usw. schnell erreicht, besonders da man ja noch ein wenig Privatvermögen benötigt um Liquide zu bleiben.
    Die Hinzuverdienstgrenzen beim BAföG erreiche ich durch den Nebenjob schon.
    Aufgeben will ich das Gewerbe aber nicht, denn wenn ich im Nebenjob mal weniger verdiene, kann ich das evtl. durch neue Aufträge im Gewerbe ausgleichen, außerdem ist es interessant und macht Spaß kleine Projekte selbstständig für Kunden durchzuführen!
    Aus diesem Grund habe ich nicht vor Betriebsvermögen zu erwerben, kann daher auch nichts abschreiben. Was ich brauche ist ja nur ein PC und da nehme ich einen alten wertlosen.


    Fazit: Ich müsste das Gewerbe so führen, dass kein Gewinn herauskommt ohne Betriebsvermögen zu schaffen. Aber selbst das Gewerbekonto zählt zum Betriebsvermögen. Ich glaube nicht das es hier eine Möglichkeit gibt.

  • Hallo,


    Sie sind steuerlich mit Ihrem Nebengewerbe selbständig!


    Man muss sich schon entscheiden was man will, entweder volles BAFÖG, dann kein Nebenverdienst oder nebenbei was verdienen, was u.U. die Liquidität erhöht und entsprechend ein vermindertes BAFÖG in Kauf nehmen!


    Gruss ffs

  • Sie haben recht, ich konnte mich nicht entscheiden. Jetzt ist es zumindest transparenter, so dass ich eine sinnvolle Entscheidung treffen kann, vielen Dank.


    "Sie sind steuerlich mit Ihrem Nebengewerbe selbständig"


    -> welche Auswirkungen hat das?


    Heißt das für das WISO Programm, es muss unter


    "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" statt "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" eingetragen werden?


    Ich habe doch dafür ein Gewerbe gegründet und daher unter "Gewerbebetrieb" Eintragungen gemacht.


    Gruß ulikat

  • Hallo,


    "selbständig" heisst im Steuerrecht (=Anlage GSE) im ersten Schritt, dass Sie eben solche selbsterwirtschafteten Einkünfte (sprich keine "abhängigen" Einkünfte) haben, der zweite Schritt ist die Qualifizierung der Einkünfte als gewerbliche, freiberufliche oder Beteiligungseinkünfte etc., darüber haben Sie keine Auskünfte gegeben, das war ja auch nicht Ihre eigentliche Frage.


    Die Auswirkungen sind vielschichtig und zum Teil habe ich darauf schon geantwortet, ab vielleicht mal die SuFu benutzen, auf derartige Fragen habe ich schon des öfteren an anderer Stelle geantwortet.


    Wie Sie aber sicherlich erkennen, ergeben sich gerade im Steuerrecht aus relativ einfachen Fragen ruchzuck relativ komplizierte Sachverhalte, die nicht mehr ganz so einfach zu beantworten sind.


    Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein bisschen weiter helfen, ansonsten mal einen StB aufsuchen.


    Gruss ffs