Guten Tag,
ich wohne in PLZ 2 und soll 3 Tage an unterschiedlichen Orten in PLZ 6, 7 und 8 tätig sein. Ich bekommen einen Firmenwagen für diese Tätigkeit. Ich reise also in den Süden, arbeite dort und übernachte in Hotels und fahre danach zurück zum Wohnort.
1. Ist die Fahrt zum Wohnort und Arbeitsstätte zu versteuern, wenn ja wie?
2. Beinhaltet die 1 % Regelung auch Privatfahrten während der Nichtarbeitszeit?
3. Was ist mit den Übernachtungskosten?
4. Wie wäre die Situation bei einem 2.Wohnsitz im Süden; sind dann Fahrten zw. 2.Wohnsitz und wechselnder Arbeitsstätte zu versteuern?
Ich bedanke mich für die kompetente Hilfe.
Mat