Firmenwagen, 3 Tage Arbeit an wechselnden entfernten Orten

  • Guten Tag,
    ich wohne in PLZ 2 und soll 3 Tage an unterschiedlichen Orten in PLZ 6, 7 und 8 tätig sein. Ich bekommen einen Firmenwagen für diese Tätigkeit. Ich reise also in den Süden, arbeite dort und übernachte in Hotels und fahre danach zurück zum Wohnort.
    1. Ist die Fahrt zum Wohnort und Arbeitsstätte zu versteuern, wenn ja wie?
    2. Beinhaltet die 1 % Regelung auch Privatfahrten während der Nichtarbeitszeit?
    3. Was ist mit den Übernachtungskosten?
    4. Wie wäre die Situation bei einem 2.Wohnsitz im Süden; sind dann Fahrten zw. 2.Wohnsitz und wechselnder Arbeitsstätte zu versteuern?


    Ich bedanke mich für die kompetente Hilfe.
    Mat

  • Moin Opa.
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    An den beiden anderen Tage wird nicht versicherungspflichtig gearbeitet - ich habe für sechs Monate einen Teilzeitvertrag. Danach hoffe ich auf einen Vollzeitjob und muss dann wohl umziehen.
    Die Tätigkeit ist Unternehmensberatung und die Durchführung von Seminaren.
    Ich freue mich auf Ihre Bemerkungen.
    Mat

  • Hallo


    Das ist es vom Grunde her eine EWT, zum Nachlesen Hier das entspr. BMF.


    1. eine regelm. Arbeitsstätte gibt es nicht, also keine 0,03 % Versteuerung
    2. die 1% gelten für alle Privatfahrten
    3. s. BMF, sind ganz normale Reise- bzw. Werbungskosten
    4. s. 1. Übernachtungskosten s. 3.


    AG Erstattungen sind von den gesamt WK abzuziehen.


    Viele Grüße