Freiberufliche Tätigkeit im Eu-Ausland

  • Hallo!


    Ich hoffe, mir kann jemand helfen, ich bin auf diesem Gebiet sehr unerfahren:



      Wenn ich einer freiberuflerischen Tätigkeit z.B. in Österreich nachgehe, meinen Erstwohnsitz aber in Deutschland habe, wo muss ich Steuern zahlen?


      Gilt die Kleinunternehmerregelung (d.h. die Umsatzsteuer fällt weg), nach deutschem oder z.B. nach österreichischem Recht? Das heisst, in dem Land, in dem ich wohne oder in dem Land, in dem ich meine Tätigkeit verrichte?


      Muss ich bei einer Tätigkeit im EU-Ausland auf jeden Fall eine Umsatzsteuer-Nummer beantragen?


      Darf man, wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht, auf der Rechnung eine "eventuell anfallende Umsatzsteuer" vermerken, oder darf man dies auf keinen Fall, da man auch in diesem Fall die Umsatzsteuer abführen müsste (wie bei einer expliziten Ausweisung der Umsatzsteuer)?



    So, das wärs erst mal. Ich bin für jede Hilfe dankbar!


    Vielen Dank im Voraus!



    Viele Grüße
    Melmo