Bildung einer Ansparrücklage. Wie lauten die konkreten Buchungen, wenn die Ansparrücklage auf einem Bankkonto gemacht wurde und die Ansparrücklage für einen neuen Pkw ist?
Ansparrücklage - Buchung
- Werner42
- Erledigt
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Hallo,
die Ansparrücklage KANN nicht auf einem Bankkonto gemacht worden sein, da die Buchung
Aufwandskonto an Rücklage lautet.
Oder wurde wirklich Geld von einem Bankkonto "beiseite" (d.h. auf ein andres Konto) gelegt?
Dann:
Geldtransit an Konto1
Konto2 an Geldtransit
und
Aufwand an Rücklage(und wofür die Rücklage gebildet wurde (Pkw, Lkw, PC, etc.) ist egal.)
Fragend: die Catja
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Guten Tag,
gerne möchte ich mich erkundigen ob ich als selbständige Musikerin s. g. Ansparrücklage für z. B. einen Flügel (oder besser Erweiterung der Musikstudioequipments - ohne konkrete Eingabe)) bilden kann. Welche Wirtschaftsgüter für eine Musikerin noch in Frage käme? Ein Auto kommt nicht in Frage da ich ein Leasing-PKW fahre.
* Wie soll ich diese Rücklage dem FA belegen: ich bin nicht Buchführungpflichtig (also, Einnahme Überschussrechnung)- welche Belege verlangt FA?
*soll ich extra-Konto nachweisen?
*lang es nicht nur Im WISO-Formular eingeben?Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
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2. Die Voraussetzungen für die Bildung der AnsparRL:Zitat(1) Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 oder 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.
...
(3) [2] 1 Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts im Sinne des Absatzes 1 eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden (Ansparabschreibung). 2 Die Rücklage darf 40 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts nicht überschreiten, das der Steuerpflichtige voraussichtlich bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen oder herstellen wird. 3 Eine Rücklage darf nur gebildet werden, wenn1. der Steuerpflichtige den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ermittelt;
2. der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Bildung der Rücklage vorangeht, das in Absatz 2 genannte Größenmerkmal erfüllt;
3. die Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und
4. der Steuerpflichtige keine Rücklagen nach § 3 Abs. 1 und 2a des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1322), ausweist.
4 Eine Rücklage kann auch gebildet werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht. 5 Die am Bilanzstichtag insgesamt nach Satz 1 gebildeten Rücklagen dürfen je Betrieb des Steuerpflichtigen den Betrag von 154 000 Euro nicht übersteigen.
3. Wenn also der Flügel die Voraussetzung erfüllt, kann eine AnsparRL gebildet werden.
4. AnsparRL gibts nur noch bis 2006. Ab 2007 gibts einen Investitionsabzugsbetrag