Kinderbetreuungskosten auch für 2007 nur per Überweisung??

  • Hallo fgutbrod,


    auch wir haben ein Aupair.
    Unser Aupair hat sich ein Sparbuch eingerichtet, das kostet nix.
    Überweisung ist ab 2007 bereits zwingend.


    Bitte beachten Sie, dass Sie neben dem Taschengeld auch die
    - Beiträge zur Krankenversicherung
    - Kosten der Verpflegung (2007 = mtl. 205,00 EUR lt. §2 Abs. 1 SvEV)
    - Kosten der Unterkunft (2007 = mtl. 168,30 EUR lt. §2 Abs. 3 SvEV)
    ansetzen können.


    MfG
    Akki

  • Unsere Finanzbeamtin hat in ihrem letzten Brief alles rausgestrichen, was mit den AuPair-Kosten zusammenhängt. Nur das Taschengeld und die Versicherug will sie gelten lassen. Wir haben Einspruch eingelegt. Mal sehen ...

  • Beim Au-Pair kommt es in erster Linie darauf an, wie sich der Vertrag gestaltet. Normal ist aufzuteilen in Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistung. Da soll es interene Verwaltungsanweisungen geben wie zu verfahren ist, wenn keine Vertragsgestaltung vorliegt.


    Beim Anteil für die Kinderbetreuung war bis 2006 gesetzl. vorgeschrieben:


    § 4f Satz 5 EStG: Voraussetzung für den Abzug nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachweist.


    Durch das am 28. Dez. 2007 in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2008 wurde diese Passage ersetzt durch:


    Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers erfolgt ist


    Das Ganze hat die Bedeutung, dass die vorzulegenden Belege ab 2007 zu nicht gesetzl. vorgeschriebenen Unterlagen umqualifiziert werden und nur noch auf Anforderung des Finanzamts einzureichen sind. Das bedeutet, dass bei einer Abgabe der Steuererklärung über Elster auch hier grds. auf die Einreichung von Belegen verzichtet wird.


    Das folgende Merkblatt wird dann noch entspr. umgestaltet.


    Merkbatt Elster