Kleinunternehmer

  • Ich bin Arbeitnehmer, habe aber nebenberufliche Einkünfte aus Dozententätigkeit. Im vergangenen Jahr hatte ich besonders viel zu tun und habe die 17.200-€-Grenze deutlich überschritten; es ist allerdings absehbar, dass es dieses Jahr wieder deutlich weniger werden wird. Muss ich für die Leistungen, die ich in diesem Jahr erbringe, Rechnungen mit USt-Ausweis stellen und Voranmeldungen abgeben? So wie ich § 19 verstehe, doch nur, wenn ich in diesem Jahr 50.000.-€ erzielen würde, oder?

  • Wenn in 2007 die Grenze von 17500 € überschritten wurde, ist ab 2008 USt auszuweisen und abzuführen. Ist der Umsatz 208 dann wieder unter 17500, kann ab 2009 wieder zur Kleinunternehmerregelung gewechselt werden.