Anzahlung für Solaranlage und Ölheizung in 2007

  • Hallo zusammen


    wir haben für unser Ferienhaus eine Solaranlage für Heißwasser und Heizungsunterstützung angeschangeschaft, zusätzlich noch einen neue Ölbrenwertanlage. Wir haben ende 2007 einen Abschlag gezahlt. Meine Frage muss ich diese auch berücksichtigen, ich weiß leider noch nicht wie viel von der Anzalung auf die Solaranlage und wie viel auf die Heizung entfällt oder nimmt man dann einfach die hälfte. Kann ich vieleicht auch alles in 2008 ansetzen? :D


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    Gruß
    Susanne

  • Ich gehe davon aus, Sie begehren den Abzug als Handwerkerleistung gemäß § 35a Einkommensteuergesetz. Da muss unabdingbar die unbare Zahlung erfolgt sein und die Rechnung muss den Lohnanteil der Handwerker ausweisen. Von diesem sind dann 20% als Steuerermäßigung berücksichtigungsfähig.

  • Hallo
    Danke für die Antwort, aber kann man die Handwerkerleistung auch wenn sie WK in V+V sind denn nach § 35a EStG abziehen? ich dachte alles was nicht WK oder BA sind würde nur gehen?
    Mit freundlichem Gruß
    Susanne

  • Nein, im §35a EStG heißt es:


    Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Sätzen 1 und 2 gilt nur für Arbeitskosten und nur für Aufwendungen, die nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch darstellen


    Wenn das Ferienhaus auch selbstgenutzt wird, sind die Kosten dann anteilig aufzuteilen.