Doppelter Haushalt / Nähe Zweitwohnung am Beschäftigungsort

  • Hallo Forum,


    seit eiem Jahr habe ich eine doppelte Haushaltsführung. Den will mir das FA auch anerkennen, nicht jedoch die Verpflegungsmehraufwenungen der ersten drei Monate.


    Mein Zweitwohnung liegt 70km von meiner neuen Arbeitsstelle entfernt. Das FA sagt, dies liegt nicht in der Nähe des Beschäftigungsortes.
    Wie ist diese Nähe überhaupt definiert??? Gibt es einen km-Satz? Kann dann überhaupt die Verpflegungspauschale gekürzt werden?


    Danke für die Unterstützung!