Übergang von Bilanzierung zu EÜR
- S.D.
- Erledigt
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Zitat von "Punica"
Wieso?erläuternd:
A1 zu A2: "Menno, - nie nimmst Du mich ernst!"
A2 zu A1: "Machst Du Witze?" -
Zitat von "Clematis"
Jetzt fehlt nur noch unser DudeMuc, dann hätten wir richtig Spass!
@ catja und clematis
Und am besten dazu noch der Steuerberater Christian aus E. (der mit dem Ukrainische - Ehefrau - Problem)Punica ist die Erna Kowalski im Steuerbereich.
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Ja, genau, den hatte ich ja schon richtig verdrängt....
Manchmal frag ich mich, was ich hier tue....
Wieso ich hier meine Freizeit und mein Wissen investiere, und mich dann auch noch als Dank "Dummschwätzer" von Leuten ohne das geringste bisschen Ahnung nennen lassen darf... -
Eigentlich würde ich sagen Du bist überheblich und arrogant, aber ich schätze mal Du bist einfach nur eine Frau und damit sei Dir alles verziehen. :shock:
Einen richtigen Job wirst Du wohl bei dieser Zeitinvestition auch nicht haben. Tja schlechte Zeiten für schlechte Steuerberater... oder wie auch immer.
Ich habe übrigens noch einen:
Ich hatte die Ehre die Einkommenssteuererklärung meiner Freundin in dieser Woch vorbereiten zu dürfen. In den letzten Jahren wurde die von einem Steuerberater gemacht. Und schau mal einer an der faule Hund hat keinerlei Sonderausgaben die aber vorhanden waren berücksichtigt. Und wieder einmal kann ich nur sagen:
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Wenn der Steuerberater keine Sonderausgaben eingetragen hat , kann das auch einen Grund haben:
die gesetzlichen SV-Beiträge überschreiten sowieso den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug.
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Zitat
Wenn der Steuerberater keine Sonderausgaben eingetragen hat , kann das auch einen Grund haben:
Muss ich Dir erklären was alles unter Sonderausgaben fällt?
Zitatdie gesetzlichen SV-Beiträge überschreiten sowieso den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug.
Selbst DAS war in diesem Fall nicht so! Wieder 100,00 Euro verschenkt und nochmal 100,00 Euro für den Steuerberater!
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Zitat von "Punica"
Muss ich Dir erklären was alles unter Sonderausgaben fällt?
Zähl auf. -
Sonderausgaben
Zu den Sonderausgaben zählen Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Sonderausgaben mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte und führen zu einer Verringerung der Steuerlast.
Sonderausgaben
Allgemein Sonderausgaben
Vorsorgeaufwand, Versicherungen
Renten und dauernde Lasten
Unterhaltszahlung
Kirchensteuer
Zinsen
Haushaltshilfe
Steuerberatungskosten
Aus- und Weiterbildungskosten
Schulgeld
Spenden und Beiträge
Allgemein Spenden
Spenden an politische Parteien
Verlustabzug
Private Altersvorsorge
Allgemein Private AltersvorsorgeWenn ich was vergessen habe kannst Du mich ja gerne ergänzen. :idea:
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Zinsen und Steuerberatungskosten??????????
Ich will auch meine Zinsaufwendungen, die zur PKW und EFH-Finanzierung anfallen von der Steuer absetzen!
In welcher Zeile des Mantelbogens S. 3 steht was von Aufwendungen für StB? Das war mal.
Haushaltshilfe ist keine Sonderausgabe.
Verlustabzug ist keine Sonderausgabe. -
Zitat von "Punica"
Sonderausgaben
Zu den Sonderausgaben zählen Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Sonderausgaben mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte und führen zu einer Verringerung der Steuerlast.
Sonderausgaben
Allgemein Sonderausgaben
Vorsorgeaufwand, Versicherungen
Renten und dauernde Lasten
Unterhaltszahlung
Kirchensteuer
Zinsen
Haushaltshilfe
Steuerberatungskosten
Aus- und Weiterbildungskosten
Schulgeld
Spenden und Beiträge
Allgemein Spenden
Spenden an politische Parteien
Verlustabzug
Private Altersvorsorge
Allgemein Private AltersvorsorgeWenn ich was vergessen habe kannst Du mich ja gerne ergänzen. :idea:
Uiuiui, punica,da hat Dich google aber ordentlich vereiert...
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Hallo Punica,
ehrlich, - ich hatte nicht gedacht, dass Sie sich NOCH weiter ins Aus katapultieren können, aber es tun sich ungeahnte Möglichkeiten/Fähigkeiten auf...
Danke für den heutigen Knaller des Tages!
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Ich bin ja so froh, dass Ihr es gemerkt habt. Kleiner Test am Rande.
Wenn jmd. jedoch lediglich SV Angaben als Sonderausgaben darstellt dann ist doch mal ein kleiner Witz erlaubt. Insbesondere wenn er sich als Steuerberater schimpft.
Also nicht das ein Irrtum entsteht.
Versicherungsbeiträge
Altersvorsorgebeiträge (Riester)
Renten
Dauernde Lasten
Ehegattenunterhalt
Kirchensteuer
Ausbildungskosten
Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge und SpendenUnd da steckt ein bissel mehr als nur SV drin!!!
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Netter Versuch. :twisted:
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Ja, wirklich netter Versuch.
A) hab ich nicht behauptet StB zu sein, ganz im Gegenteil ich bin von der dunklen Seite der Macht.
B) Hab ich nicht behauptet dass SV die einzigen SA sind.
C)Und Riester ist nicht mal im Mantelbogen vorgesehen.
D) Ich möchte auch meine Mitgliedsbeiträge vom Golf-Club steuerlich geltend machen. -
Zitat
D) Ich möchte auch meine Mitgliedsbeiträge vom Golf-Club steuerlich geltend machen.
Na, na, na, wir werden doch wissen um welche es geht! Oder etwa nicht?
ZitatC)Und Riester ist nicht mal im Mantelbogen vorgesehen.
Gehört aber rein Schlaumeier! Zeile 75 wäre Dein Preis gewesen. Ich lach mich kaputt!!! Der Knaller schlecht hin!!!
Natürlich mit Anlage AV. Hier wird mit der Günstigerprüfung ermittelt ob der Steuerzahler über die Zulage hinaus Sonderausgabe geltend machen kann. Das Finanzamt prüft, ob der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben oder die Zulagengewährung vom Staat günstiger ist.
ZitatB) Hab ich nicht behauptet dass SV die einzigen SA sind.
Aber so gesagt! (Genau das selbe wie der Steuerberater meiner Freundin und es war FALSCH!)
ZitatA) hab ich nicht behauptet StB zu sein, ganz im Gegenteil ich bin von der dunklen Seite der Macht.
Dann bist Du mir jetzt sympatisch!