EHZ bei Umzug aus dem Ausland

  • Aufgrund einer Entssendung war ich 2001 bis Mitte 2006 im EU-Ausland tätig und von der deutschen Einkommenssteuer befreit.
    Zur Vorbereitung der Rückkehr haben wir (verh, 2 Kinder) im Dezember 2004 einen Kaufvertrag unterschrieben, der Neubau wurde im Dezember 2005 schlüsselfertig übergeben, Ende Juni 2006 sind wir eingezogen.


    Nun zur Frage:
    Wie kann ich die positiven Einkünfte berechnen? Wird hier das steuerpflichtige Brutto im Ausland (beruht auf "weltweitem Einkommen" inkl. Zinsen, Dividenden, Dienstfahrzeug mit 1% Neuwert pro Monat) herangezogen? Damit liege ich ca. 600,- € über der Grenze, Werbungkosten gibt es dort nicht. Allein der Wegfall des Dienstfahrzeugs aus den pos. Einkünften würde wahrscheinlich helfen.