DHHF bei Versetzung aus dem Ausland

  • Aufgrund einer Entsendung war ich 2001 bis Mitte 2006 im EU-Ausland tätig und von der deutschen Einkommenssteuer befreit.
    Zur Vorbereitung der Rückkehr haben wir (verh, 2 Kinder) im Dezember 2004 einen Kaufvertrag unterschrieben, der Neubau wurde im Dezember 2005 schlüsselfertig übergeben, Ende Juni 2006 sind wir eingezogen und haben uns dort angemeldet. Meine neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber habe ich zum 1.07.2006 angetreten.


    Frage:
    kann ich die Zeit zwischen Übergabe des Hauses und Umzug trotzdem als doppelte Haushaltsführung angeben?