provisionen

  • hallo,


    ich hatte 1999 ein gewerbe (gbr) angemeldet, jedoch seit 2002 nichts mehr gemacht, keine einnahmen, keine ausgaben. das finanzamt verlangt nun von mir für 2006 eine umsatzsteuererklärung. die einzige einnahmen sind provisionen von der firma 1&1 für kundenvermittlungen aus damaligen zeiten, pro jahr 312,12 euro. wo soll ich diesen betrag nun eintragen? GSE? wenn ja, einkünfte aus gewerbetrieb oder einkünfte aus selbstständiger arbeit? sind provisionen umsatzsteuerpflichtig?


    ich habe bisher meine steuererklärungen von einem steuerberater machen lassen. von den 200,- euro die ich pro jahr zurück bekomme muss ich 240,- euro an den steuerberater zahlen, und dazu hab ich weniger lust ;)


    mfg
    mg

  • Zitat von "marcoglatz"


    ich hatte 1999 ein gewerbe (gbr) angemeldet, jedoch seit 2002 nichts mehr gemacht,


    ... und der andere Gesellschafter?



    Zitat

    keine einnahmen, keine ausgaben. das finanzamt verlangt nun von mir für 2006 eine umsatzsteuererklärung. die einzige einnahmen sind provisionen von der firma 1&1 für kundenvermittlungen aus damaligen zeiten, pro jahr 312,12 euro. wo soll ich diesen betrag nun eintragen? GSE?


    Ja.


    Zitat

    wenn ja, einkünfte aus gewerbetrieb oder einkünfte aus selbstständiger arbeit?


    Gewerbebetrieb


    Zitat

    sind provisionen umsatzsteuerpflichtig?


    Ja. Was steht denn auf en Gutschriften i.S. USt drauf?


    Zitat

    ich habe bisher meine steuererklärungen von einem steuerberater machen lassen. von den 200,- euro die ich pro jahr zurück bekomme muss ich 240,- euro an den steuerberater zahlen, und dazu hab ich weniger lust ;)


    Aha.



  • zu punkt 1: der zweite gesellschafter ist nach wenigen wochen wieder ausgestiegen.


    zu punkt 2. und 3: danke


    zu punkt 4: auf so einem schreiben der firma 1&1 steht z.b.


    provision für kunde sowieso -60,52 euro
    mwst. 16% -9,68 euro
    ausbezahlter betrag: -70,20 euro


    warum da überall ein minus steht k.a.


    zu punkt 5: ja

  • Ist denn der Betriebssitz an einem anderen Ort, als der Wohnsitz? *glaskugelreib*


    Oder ist der Compagnon doch noch da? *glaskugelreib*


    Sonst sehe ich nämlich keine Notwendigkeit für eine Fetstellungserklärung...

  • nein, ich wohn imme rnoch am gleichen fleck wie damals. wo der damalige compagnon von damals steckt weiss ich auch nicht.


    ich druck jetzt mal die umsatzsteuer-erklärung aus, geb den ganzen krempel ab und wenn das finanzamt noch was wissen will melden die sich ja garantiert.


    und ich glaub freitag geh ich etwas früher nach hause direkt zum rathaus und meld das gewerbe ab :)


    nix als arbeit für die paar euronen :)

  • Und verzichtest dann auf die Provisionszahlungen?


    Wie wärs mit der Kleinunternehmerregelung?


    Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung braucht man nur, wenn die GbR noch besteht oder das Gewerbe nicht am Wohnsitzort betrieben wird.


    Die USt-Erklärung muss noch ausgefüllt werden, weil ja die 9,68 ausbezahlte USt abgeführt werden müssen.

  • hallo,


    ich hab im wiso sparbuch die option gesonderte feststellung für einzelunternehmen .... aktiviert und bei anschrift des unternehmens und privatanschrift jeweils meine adresse eingetragen, nun erscheint in der druckvorschau auch die anlage GSE mit den 312 euro als gewinn. ist das nun gut oder schlecht?


    morgen doch mal meinen steuerberater am telefon belästigen :)


    oder doch direkt das finanzamt, die wollen ja das geld, hähä :)