ZVK An-Anteil

  • Das kommt drauf an. Die Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2007 sagt dazu:


    Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von
    Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B.
    an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten
    besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber
    pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den
    Zeilen 73 und 74 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist
    (Eintrag in Zeile 73 ) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit
    der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 74).


    Die Rede ist vom Mantelbogen Seite 3.

  • Würde mich auch interessieren. AG zahlte seit 2001 4% vom Brutto an die ZVK. Seit 01.07.2007 zahlt AG 2% und AN 2%. Wird bei uns z.B .so berechnet : Brutto-Lohn 1,761,941€ Also 35, 22€ mein Eigenanteil der wird mir dann vom Nettolohn abgezogen demnach habe ich darauf Steuern gezahlt- oder? Ist aber auf der LOhnsteuerbescheinigung nicht eingetragen -also lt. FA nicht absetzbar. Da wir jetzt im öffentl . Dienst die 2% selber tragen blicke ich bei der Steuererklärung nicht mehr durcg

  • Für den AN-Anteil der Umlagen an eine ZVK benötigen sie einen Nachweis. Gute AG weisen dies auf der Lohnsteuerbescheinigung aus.
    Sie müssen beim FA beantragen, das um diesen AN-Anteil Ihr Bruttolohn zu reduzieren ist.
    Beim BFH läuft unter VI R 8/07 ein Revisionsverfahren. Beantragen Sie deshalb zu diesen Punkt ein Ruhen des Verfahrens mit dem Einspruch.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "villon"

    Wenn der ZVK Anteil auf der Lohnsteuerkarte angegeben ist (ganz unten ohne eine Zeilennummer davor) wo kann man Ihn auf der Steuererklärung geltend machen. (wenn erst letztes Jahr begonnen wurde).
    Vielen Dank
    Villon


    Mit einem Einspruch zum Bescheid, anders nicht, wie bereits gesagt.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"