Übersicht ausländische Erträge u. Quellensteuern

  • Hallo hab mal ne kurze Frage.
    Ich habe alle meine Ausländischen Erträge (Staatsfonds) in die Anlage Aus übernommen klappte auch alles ganz gut.


    Aber beim Fertigstellen kam die Meldung (rot unterlegt)
    Sie haben bei den Angaben zu den Zeilen 31 bs 35 Anlage KAP ausländische Einkünfte ohne Halbeinkünfteverfahren 416 € eingetragen. Sie haben bisher aber erst 187 € verteilt.
    Was hat das zu bedeueten? Was muß ich ändern ?


    Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im vorraus


    mfG

  • lange Antwort:


    du machst das "rote";) Kreuzchen bei
    "Beim Schließen der Eingabemaske nur auf notwendige Angaben und schwere Fehler prüfen, Unstimmigkeiten und Hinweise
    ignorieren"

    wieder weg und spielst einfach ein bisschen rum, um zu begreifen wie das Programm tickt!


    du lässt die Eingaben zu deinem "Staatsfonds" unverändert
    Du erfindest jetzt einfach einen neuen Investmentfond namens "irrelevante Staaten/Fonds" und gibst folgende Daten in dein Wiso Sparbuch ein.


    neuer Eintrag "Investmentfond"
    Zeile 4 (Bezeichnung): "irrelevante Staaten/Fonds"
    Zeile 6 Einahmen ohne Halbeinkünfte ....: 229 €


    in die anderen Zeilen schreibst du nix!
    Fertig und das tolle Wiso Sparbuch schluckt es tadellos und ohne zu mucken!


    Und schon hast du kapiert, dass das nur ein wirklich harmloser Hinweis ist, der in vielen Fällen nur "stört" und absolut unsinnig ist, denn...



    In der Auslage AUS gibt man nur ausländische Einnahmen an, auf die tatsächlich "Quellensteuer" erhoben wurden, oder man sich eine fiktive Quellensteuer anrechnen lassen kann!
    Man kann aber auch ausländische Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP Zeile 31 bis 35 haben, bei denen keine ausländische Quellensteuer einbehalten wurde.


    Und bei deinen "Zeilen 31 bs 35 Anlage KAP ausländische Einkünfte ohne Halbeinkünfteverfahren" ist es aber eher die Regel, dass keine Quellensteuern einbehalten werden.


    Klassisches Beispiel: Zinsen (z.B. von Anleihen) aus den USA, Kanada, Luxemburg... werden mit keiner Quellensteuer belegt.
    Weil es in dem entsprechendem DBA "Doppelbesteuerungsabkommen" mit Deutschland so festgelegt ist.


    PS: Das Thema ist wirklich komplex, ich hoffe ich habe dich nicht zu sehr verwirrt :wink: