Hallo,
die US-Firma Tyco hat sich in 2007 in drei börsennotierte Firmen aufgeteilt. Dabei wurden mir aus 4 alten Anteilen jeweis eine Aktie der neuen Firma "gutgeschrieben". In der Steuer-Jahresbescheinigung meiner Bank wurde nun der Anteilswert der Firmen 2 und 3 als Ausländische Kapitalerträge ausgewiesen, die in der Anlage KAP (Zeile 33) anzugeben sind. Nach Auskunft meiner Bank hätte es sich dabei um eine "Sachausschüttung" gehandelt, die gem. "Umwandlungssteuergesetz" anzugeben sei.
Obwohl sich durch die Aufteilung der Gesamtwert meiner Beteiligung nicht geändert hat, muß ich die "Erträge" nun versteuern - kann das sein???
Gruß
blackmasa