zast und solz zurück

  • Guten Tag


    Meine Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen weniger als 801 Euro, habe dennoch Steuern bezahlt, da ich meinen Sparerfreibetrag zu niedrig angesetzt habe.


    Reicht es nun bei Kapitalvermögen (34) einfach anzukreuzen, dass die Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht mehr als 801 Euro betragen oder muss ich nun alles auflisten um den Zinsabschlag und Soli zurückzubekommen?


    MfG

  • Zitat

    Reicht es nun bei Kapitalvermögen (34) einfach anzukreuzen, dass die Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht mehr als 801 Euro betragen


    Nein

    Zitat

    oder muss ich nun alles auflisten um den Zinsabschlag und Soli zurückzubekommen?


    Richtig. Woher soll das FA sonst von dem Zinsabschlag wissen?

  • Zitat von "Opa"


    Nein


    Richtig. Woher soll das FA sonst von dem Zinsabschlag wissen?


    Aber nicht vergessen, die Original-Steuerbescheinigung über die einbehaltene
    Steuer beizufügen.