Umzug ein Jahr später ansetzbar?

  • Hallo,
    folgenden Sachverhalt gilt es zu klären:
    - Jobangebot in neuer Stadt, dementsprechend folgt der Umzug dahin
    - "Glücklicherweise" wohnt die Freundin in dieser Stadt, so dass man bei ihr wohnen kann. Nahezu alle Einrichtungsgegenstände in der Wohnung stammen von der Freundin
    - ca ein Jahr später zieht man dann in eine neue, eigene Wohnung um
    - die Meldung des eigenen Hauptwohnsitzes erfolgte schon für die Wohnung bei der Freundin


    Jetzt die Frage, kann man wahlweise den Umzug im ersten Jahr oder den Umzug im zweiten Jahr als Werbungskosten ansetzen?


    Viele Grüße,
    Boldy