Buchen von Kontengebüren

  • Hallo,


    ich bin gerade dabei meine Ausgaben in zu verbuchen. Auf meinen Kotoauszügen meiner Firma sehe ich das mir da von der Bank Kontogebühren abgezogen wurden. Allerdings stehd da keine Angabe zur Mehrwertssteuer. Ist die da enthalten oder gibt es bei Kontogebühren keine Mehrwertssteuer?


    Auf welches Konto verbucht man üblicherseise Kontogebühren? Auf 4900 überbetriebliche Ausgaben?



    Wovon hängt es eigentliche welchen Kontotyp ich verwenden sollte? SKR03EU oder SKE04EU? worin unterscheiden die sich?



    Gruß Nixdorf

  • Zitat von "nixdorf"

    Auf meinen Kotoauszügen meiner Firma sehe ich das mir da von der Bank Kontogebühren abgezogen wurden. Allerdings stehd da keine Angabe zur Mehrwertssteuer. Ist die da enthalten oder gibt es bei Kontogebühren keine Mehrwertssteuer?


    Da ist dann wohl auch keine USt drin.
    Und selbst, wenn welche drin wäre: wenn nichts draufsteht, darf nichts abgezugen werden, - aber das nur am Rande.



    Zitat

    Auf welches Konto verbucht man üblicherseise Kontogebühren? Auf 4900 überbetriebliche Ausgaben?


    Nein. Das sind "Nebenkosten Geldverkehr".



    Zitat

    Wovon hängt es eigentliche welchen Kontotyp ich verwenden sollte? SKR03EU oder SKE04EU? worin unterscheiden die sich?


    Die Pläne sind anders aufgebaut, - unterscheiden sich aber ansonsten nicht. Ist reine Geschmackssache.


    Wenn ich mir allderdings Ihre Fragen so ankucke, frage ich auch mal: Sind Sie sicher, dass Sie selber buchen wollen? So ganz ohne Buchhaltungskenntnisse und Kenntnisse in Umsatzsteuer und Ertragsteuern, kann das nämlich ganz schön schief gehen!


    Gruß von der Catja, nix für ungut

  • Vielleicht können Sie mir ja ein gutes Buch empfelen? Danach suche ich noch.


    ein Konto "Nebenkosten Geldverkehr" gibt es bei mir nicht in der SKR03EU. Welch Nummer soll den das Konto haben?


    Gruß Nixdorf

  • Leider nein.
    Das deutsche Steuerrecht füllt Bibilotheken.
    Aber für den Anfang mal >>das hier lesen<<, evtl. einen Kurs bei der IHK machen.
    Ein Erstberatungsgespräch beim Steuerberater kann sinnvoll sein, um Fallstricke zu vermeiden, die Marschrichtung zu sehen und zu entscheiden, ob man wirklich selber buchen möchte.


    Gruß, die Catja


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    Nachtrag: NK Geldverkehr: 4970