Ansparabschreibung

  • Hallo,


    ich habe in 2007 eine Ansparabschreibung einer Investition in Höhe von 3.450 € angesetzt. Jetzt muss ich diese, da ich diese Investion nicht tätigen werde auflösen.


    Setze ich jetzt den Investitionsbetrag von 3.450 € an oder den von Wiso angesetzten Betrag von 1.380 € als Rücklage zum 31.12.2006.


    Um eine Lösung wäre ich dankbar..


    Torsten



  • Was jetzt?


    Der Text hört sich nach Investitonsabzugsbetrag an, geschrieben wird aber von der Ansparabschreibung!?

  • Zitat von "Clematis"

    Der Text hört sich nach Investitonsabzugsbetrag an, geschrieben wird aber von der Ansparabschreibung!?


    Warum so kompliziert?


    In beiden Fällen egal ob vor Aug 2007 oder danach sind es die 1.380,00 !!!


    Die Frage die sich dann nur stellt ist entweder mit außerbilanziellem Gewinnzuschlag
    oder rückwirkender Auflösung.


    Zitat von "Clematis"

    Betrag von 1.380 € als Rücklage zum 31.12.2006.


    Sieht aber wie Ansparabschreibung aus, also Ersteres. :lol:

  • Warum kompliziert?


    Weil hier nichts zusammenpasst.


    Und weil die Bezeichnung nun mal nicht egal ist.


    Und wenn der Unterschied nur in der Verzinsung liegt.

  • Zitat von "Clematis"

    Und wenn der Unterschied nur in der Verzinsung liegt.


    Ja aber das war ja nicht seine Frage.


    Er wollte nur wissen welchen Betrag er auflösen muss. :?: :?: :?: :idea:

  • Zitat von "Capricorn"

    Ja aber das war ja nicht seine Frage.


    Er wollte nur wissen welchen Betrag er auflösen muss. :?: :?: :?: :idea:


    Na, - den, den er anno domini auch eingestellt hat?

  • Zitat von "Catja"

    Na, - den, den er anno domini auch eingestellt hat?


    ???


    Steht oben schon! War keine neue Frage.


    Zitat von "Capricorn"

    In beiden Fällen egal ob vor Aug 2007 oder danach sind es die 1.380,00 !!!

  • Zitat von "Catja"

    Na, - den, den er anno domini auch eingestellt hat?


    Hallo,


    da muss ich dich korrigieren. Wenn Investitionsabzugsbetrag, also Rechtstand 2007, dann ist eine freiwillige Auflösung nicht mehr möglich. Wurde im Gesetz gestrichen. Das FA will wohl ein paar Zinsen haben. M.E. nicht korrekt, aber das Gesetz gibt es nicht mehr her.


    Gruß T.D.