Studium Werbungskosten+ Kindergeldanspruch

  • Hallo,


    ich habe zwei Fragen:


    1.
    ich bin momentan Student, habe aber letztes Jahr 1600€ Steuern aus nichtselbstständiger Arbeit gezahlt. Nun möchte ich gerne meine Studienkosten davon als Werbungskosten absetzen. Für 2007 ist dies kein Problem. Kann ich aber auch noch Kosten aus dem Jahr 2006 geltend machen und wenn ja wie?
    In der Steuererklärung 2006 habe ich keine Studienkosten geltend gemacht, da ich meine Steuerzahlungen bereits vollständig erstattet bekommen habe.


    2.
    Ich habe noch Anspruch auf Kindergeld. Dieses Jahr werde ich vorraussichtlich nicht soviel verdienen, so dass ich knapp unter der 7600 € Grenze für Kindergeld bleiben möchte. Meine Frage ist. Kann ich auch mehr als die 7600 € verdienen und dann z.B. Krankenkassenbeiträge abrechnen, so dass ich mehr als 7600 € verdienen kann?


    Danke für die antworten


    Mit freundlichem Gruß


    Johannes

  • 1.) Es können nur Aufwendungen geltend gemacht werden welche in dem Veranlagungsjahr entstanden sind. Ausnahmen bilden hier nur Abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter, da hier über mehrere Jahre die Aufwendungen geltend gemacht werden müssen (z. B. PC -> über 3 Jahre).


    2.)

    Zitat

    Ich habe noch Anspruch auf Kindergeld.

    Das heißt Sie erfüllen die Voraussetzungen für Alter und befinden sich in AUsbildung nehm ich mal an. Wenn die Einkunftsgrenze von 7680 € überschritten wird ist zur Zeit noch Finito mit dem Erhalt von Kindergeld. Sozialabgaben (Arbeitnehmer-Anteil) können von den Einkünften noch abgezogen werden. Also Bruttolohn abzgl. Werbungskosten abzgl. Sozialabgaben (An) muss unter der genannten Grenze liegen.


    Ciao Dragon