17-jähriger arbeitet, kenn mich nicht mehr aus

  • Liebe Forum-Mitglieder,
    hoffe, ich langweile Euch jetzt nicht, aber aus der früher einfachen Einkommenssteuererklärung für mich, meine Frau und meinen mittlerweile 17- jährigen Sohn ist jetzt eine Professorarbeit geworden. Hintergrund: Mein jetzt 17-jähriger Sohn (für den wir Kindergeld erhalten) hat am 01.09.2007 (zum 01.09. 2007 war er 16 Jahre alt) als Bankkaufmann-Azubi angefangen und für die 4 Monate natürlich auch Lohn erhalten. Lohnsteuer etc. war laut Lohnsteuerbescheinigung 2007 nicht zu entrichten. Im Vorfeld mussten wir natürlich für Klamotten ganz schön "tief" in die Tasche greifen (will mich darüber nicht beschweren, ist ja auch ein tollter Job, keine Frage!!)


    So, jetzt sitz´ ich mit meinem WISO-Steuerprogramm 2008 da, lese in dem dicken Begleit-Bücherl nach und bin jetzt genau so schlau wie vorher.


    Konkret meine Fragen an Euch: Wo (auf welchem Formular genau) muß ich Angaben zu seinem Verdienst machen? Muß ich seine Lohnsteuerkarte zusammen mit unseren Unterlagen dem Finanzamt einreichen? Zählt der Lohn meines Sohnes steuerlich gesehen für mich als "Einkünfte"? Wenn ja, unter welcher Rubrik geben ich das wieder an? Habe ich irgend eine Möglichkeit, die Unkosten für die Anschaffung seiner Kleidung in unserer Steuererklärung anzugeben, wenn ja, wo? Angeblich (zumindest vom Hörensagen) soll das funktionieren.


    Viele Fragen, vielleicht hat ja einer von Euch das gleiche durchgemacht und kann mir weiterhelfen!!


    Vielen Dank im Voraus


    Gruß Dieter

  • Für den Sohn müssen Sie keine Erklärung abgeben, er bekommt ja auch keine Lohnsteuer zurück.
    Kindergeld bekommen Sie auch, ohne Nachweis des Einkommens des Sohnes.
    Also zurücklehnen und nur Kind in Anlage Kind eintragen ohne Einkommen und ohne Angaben des Ausbildung.
    Professorenarbeit also erst ab 2009 erforderlich. :)

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Man füllt quasi nur die Anlage Kind bis Zeile 11 aus, solange das Kind minderjährig ist. Wird das Kind in einem Jahr volljährig, dann müssen auch die Zeilen 12 und folgende ausgefüllt werden und es müssen dann auch Angaben zu den Einkünften des Kindes gemacht werden.