zwei regelmässige arbeitsstätten, doppelte haushaltsführung

  • Hallo,


    folgende Ausgangssituation:
    Ich bin Vertriebsleiter einer Firma.
    Ich arbeite durchschnittlich 2 Tage/Woche in meinem Homeoffice und 1,5 Tage/Woche im Sitz des Unternehmens in meinem Büro, die restliche Zeit verbringe ich bundesweit unterwegs um Vertriebsaufgaben wahrzunehmen.
    Der Sitz des Unternehmens liegt 220 km (einfache Strecke) vom Hausstand des Lebensmittelpunktes entfernt in dem sich auch das Homeoffice befindet.
    Ich habe einen auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen.
    Wenn ich im Sitz des Unternehmens arbeite, dann geht damit 1 manchmal auch 2 Übernachtungen am Firmensitz einher. Ich übernachte stets in ein und demselben Hotel, dass 50 Meter vom Firmensitz entfernt liegt. Die anfallenden Übernachtungskosten übernimmt der Arbeitgeber.
    Wenn ich alles, was ich bisher gelesen habe, richtig verstanden habe, dann sind dies die Voraussetzungen für zwei regelmässige Arbeitsstätten und auch für eine doppelte Haushaltsführung. Das heißt Verpflegungsaufwendungen sind nur möglich, wenn ich entweder von meinem Homeoffice oder dem Firmensitz aus zu Dienstreisen im Rahmen der Vertriebstätigkeiten aufbreche.
    Der geltwerte Vorteil des Dienstwagens wird mit 1% versteuert. Eine weitere Versteuerung z.B. für die Fahrten von und zur Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten ist nicht erforderlich, da ich - was mein Homeoffice anbelangt, keine Fahrten habe und - was den Firmensitz anbelangt aufgrund der Distanz zum Hotel (50 m) auch keine Fahrten von und zur Arbeitsstätte habe.
    Meine Fragen:
    1. Habe ich das bisher soweit richtig verstanden?
    2. Wie müssen die Fahrten zwischen den zwei Arbeitsstätten behandelt werden (Dienstreise ?), bzw. gibt es hier etwas zu beachten.
    3. Wenn "Ja", wäre es dann günstiger zu sagen, es existiere nur den Firmensitz als regelmässige Arbeitsstätte und und die Fahrten zum Hausstand des Lebensmittelpunktes (Familienheimfahrten) brauchen, wenn sie nur einmal wöchentlich stattfinden nicht im Sinne des geldwerten Vorteils versteuert zu werden bei gleichzeitigem Verzicht auf den Ansatz der Werbungskosten (EstG §8 Abs (2))
    4. Was hat es mit einer Bergrenzung des doppelten Haushaltes auf zwei Jahre auf sich - stimmt dies? Wenn "Ja" wast hast dies zu bedeuten für die Hotel-Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?
    5. Wenn die Hotel,- bzw. Unterkunftskosten vom Arbeitgeber getragen werden, gibt es dann generell etwas als Arbeitnehmer zu beachten. Gibt es hier eine zeitl. Begrenzung?


    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und ich bedanke mich bereits im Vorfeld.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Miyalutisu