Frage zu "Abgabe von Belegen"

  • Hallo zusammen,


    bei einer authentifizierten elektronischen Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt müssen ja nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege per Post nachgereicht werden. Ich habe nun eine kurze Frage zu diesen Belegen: Gehören Belege von Unterhaltszahlungen an die Eltern dazu? Es handelt sich dabei um Unterhaltszahlungen an ein Elternteil, das kein Einkommen mehr hat.


    Und noch eine andere kurze Frage: Ich habe für letztes Jahr zum ersten Mal freiwillig meine Steuererklärung abgegeben. Muss ich ab diese ab jetzt jedes Jahr einreichen, oder kann man das selbst entscheiden?


    Vielen Dank!!!

  • Zitat

    Und noch eine andere kurze Frage: Ich habe für letztes Jahr zum ersten Mal freiwillig meine Steuererklärung abgegeben. Muss ich ab diese ab jetzt jedes Jahr einreichen, oder kann man das selbst entscheiden?


    Weder noch. Es ist eine Mär, daß immer eine Erklärung abgegeben werden muss, wenn man einmal eine gemacht hat, aber selbst entscheiden ist auch nicht. Es gibt gesetzl. Regelungen, die besagen, ob man verpflichtet ist eine Erklärung abzugeben, dies ist jedes Jahr zu prüfen. Kommt auf die pers. Verhältnisse an (s.u.a. § 46 EStG).


    Zitat

    Gehören Belege von Unterhaltszahlungen an die Eltern dazu?


    Ja. Da sie wahrscheinllich nicht mit den Eltern zusammenleben ist die Zahlung nachzuweisen, sowie die eigenen EK und Bezüge der unterstützten Person darzulegen. Für die Berücksichtigung ist hier aber auch das EK des anderen Elternteils zu berücksichtigen.

  • Auf der Elsterseite gibt es eine Datei, welche Belege vorgeschrieben sind:


    * Lohnsteuerkarte bzw. besondere Lohnsteuerbescheinigung, soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden
    * Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Winterausfallgeld)
    * Unterlagen über die Gewinnermittlung
    * Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag
    * Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
    * Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
    * Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatzkosten, Beerdigungskosten mit Nachlaßwert)
    * Nachweis der Behinderung (sofern nicht schon vorgelegt und auch keine Änderung eingetreten ist)
    * Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
    * Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistung (Rechnung des Dienstleisters und Beleg des Kreditinstituts - Kontoauszug über die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung)
    * Nachweis der Kinderbetreuungskosten (Rechnung des Dienstleisters und Beleg des Kreditinstituts - Kontoauszug über die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung)

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für Ihre Antworten. Da ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne, werde ich die entsprechenden Bescheide (Meine Kontoauszüge, Einkommensnachweis meines unterstützten Elternteils) mit der unterschriebenen komprimierten Steuererklärung an das Finanzamt schicken.


    Eine letzte Frage noch: In welche Kategorie fallen denn Unterhaltszahlungen an ein Elternteil? Sind es außergewöhnliche Belastungen?


    Vielen Dank.