Wohnungsauflösung und Entrümpelung als Sonderausgaben

  • Hallo, steuerkundige Forum-Nutzer,


    ich muss die Wohnung meiner Mutter auflösen, da sie in ein Pflegeheim umziehen wird. Meine Mutter wohnt allein in einer Mietwohnung. Ich wohne an einem anderen Ort. Eine Umzugs- und Speditionsfirma wird die Wohnung entrümpeln, die Möbel entsorgen, die Teppichböden entfernen, besenrein an den Vermieter übergeben usw.


    Kann ich diese Kosten, die ich allein tragen muss, steuerwirksam geltend machen; als Sonderausgaben oder als Kosten für Handwerker- und Dienstleistungen?

  • danke, Petz,


    aber meine Mutter gibt keine Steuererklärung ab. Sie trägt auch nicht die Kosten der Entrümpelung, denn diese trage ich. Meine Mutter hat eine sehr geringe Rente. Sie zahlt keine Steuern.


    Wer kann mir raten?


    rumpel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "rumpel"

    Wer kann mir raten?


    Ich.


    Und wenn man mir nicht glaubt, gibt jeder Steuerberater oder jeder Lohnsteuerhilfeverein gerne kostenpflichtige Auskünfte.

  • Ja, ein Glaube kann bekanntlich Berge versetzen. Optimal wäre allerdings eine (kostenfreie) Auskunft über die Quelle des Glaubens, d.h., da bei uns alles irgendwo schriftlich fixiert ist, wo stehts?


    Und vielen Dank für die Unterstützung


    rumpel (stilzchen)

  • Konkreter: im § 35a EStG steht als Voraussetzung "eigener Hausstand", der ja wohl nicht vorliegt, da du an einem anderen Ort wohnst.

    Prüfe einmal die Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen, vielleicht ist so etwas ansetzbar. Ein Lohnsteuerhilfeverein könnte dir möglicherweise weiterhelfen, kostet aber Beitrag. Kostenlos ist nur das eigene Studium der Gesetze und Verwaltungsanweisungen.