15% Regel in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung

  • Hallo,


    ich bin grade etwas verwirrt. Es gibt diese 15% Regel, in den diese in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung der Immobilie nicht überschritten werden darf, da ansonsten das ganze zu den Herstellungsnahen Kosten
    gerechnet wird, und das ganze über die Abscheibungszeit des Gebäudes von der Steuer abzusetzen ist.
    Nun meine Frage:
    Immobilie besteht aus 3 WE, jede besitzt 1/3 der Gesamt Wohnfläche. 2 WE sind vermietet, 1 selbstgenutzt.
    Annahme: Bemessungsgrundlage 300.000€ für Wohnzwecke
    15 % = 45.000 €


    Muss ich von diesen 45.000 ebenfalls anteilig 1/3 abziehen, da dies meinen selbstgenutzten Teil entspricht???? Als heisst das das ich statt 15% 10% ansetzen muss um die Grenze zu bekommen?
    Ode reicht es von den Rechnungen die Alle Parteien betreffen (z.b. Heizungsaustausch) die Anteiligen 1/3 meiner WE abzuziehen???
    Bin grade etwas verwirrt, da ich dazu nichts finde in der Soft.
    Grüße,
    Joschi