Können Fortbildungskosten -Ausland EU- bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden?
Es handelt sich dabei um ein Aufbaustudium in Österreich, Fernstudium neben dem Beruf, Dauer 2 Jahre, keine Arbeitgebererstattung.
Fortbildungskosten -Ausland EU-
- Claudia
- Erledigt
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Wenn später aufgrund des Studiums in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollen, dann sehe ich kein Problem.