Ich hätte gerne Hilfe bei der steuerlichen Geltendmachung der Beiträge, die ich und mein Arbeitgeber für die Zusatzrente der Angestellten im öffentlichen Dienst zahlen.
Mir ist nicht klar, welche Beträge ich hier geltend machen kann; auf meiner Gehaltsabrechnung tauchen ja mehrere auf:
VBL Hinz-Betrag Steuer, VBL-Umlage, VBL-zusätzliche Umlage, VBL-Umlage Arbeitnehmer. Welche Beträge muß ich wo bei den Sonderausgaben eintragen?
VBL-Beiträge steuerlich geltend machen
- rübenkraut
- Erledigt
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Das was auf der "Bescheinigung nach § 10a EStG zur Vorlage beim Finanzamt" draufsteht (Anlage AV), sonst nix.
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Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von
Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B.
an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten
besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber
pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den
Zeilen 73 und 74 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist
(Eintrag in Zeile 73 ) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit
der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 74).Die Zeilen finden sich im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung.
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Zitat von "Opa"
Das was auf der "Bescheinigung nach § 10a EStG zur Vorlage beim Finanzamt" draufsteht (Anlage AV), sonst nix.
Woher bekomme ich diese Bescheinigung? Von der VBL oder von meinem Arbeitgeber?
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Zitat von "Oerdiz"
Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von
Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B.
an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten
besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber
pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den
Zeilen 73 und 74 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist
(Eintrag in Zeile 73 ) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit
der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 74).Die Zeilen finden sich im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung.
Welche Beiträge wurden zu meinen Lasten besteuert? Welcher der erwähnten VBL-Beiträge ist es?
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Da müssten Sie mal schauen, welche Summen bereits im Arbeitslohn enthalten sind.
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Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an die VBL bzw. an eine andere Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes sollten steuerfrei bleiben. Beantragen Sie daher eine Reduzierung des BAL um x.xxx,xx EUR auf xx.xxx,-- EUR (siehe vorgelegte bzw. beigefügte Lohnsteuerbescheinigung) und Ruhen des Verfahrens.
Beim BFH läuft unter dem Az. VI R 8/07 ein Revisionsverfahren.