Zitat von "Oerdiz"...Ein Haushalt (...) ist gegeben, wenn die Räumlichkeiten des Steuerpflichtigen von ihrer Ausstattung für eine Haushaltsführung geeignet sind (Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich), individuell genutzt werden können (Abschließbarkeit) und eine eigene Wirtschaftsführung des Steuerpflichtigen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.
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Eben, es ist alles für eine Haushaltsführung geeignet, einer findet es eben nur renovierungsbedürftig.
Nehmen Sie sich, Herr Oerdiz , einen Schlafsack, eine Zahnbürste, einen Löffel und eine Büchse mit Eintopf, 10 Bierflaschen nicht wie gewohnt vergessen, und schon kanns losgehen. :mrgreen:
Die TE-Ersteller wissen die Auffassung eines Finanzbeamten im Gegenzug zu meiner Auffassung schon einzuschätzen, zumal ein FG-Urteil meine Auffassung unterstützt, Ihre nicht Herr oerdiz.
Wer beantragt, kann verlieren, wer auf andere Meinung hört und nicht beantragt, hat schon verloren. :wink: