Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen ohne Einzug

  • Zitat von "Oerdiz"

    ...Ein Haushalt (...) ist gegeben, wenn die Räumlichkeiten des Steuerpflichtigen von ihrer Ausstattung für eine Haushaltsführung geeignet sind (Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich), individuell genutzt werden können (Abschließbarkeit) und eine eigene Wirtschaftsführung des Steuerpflichtigen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.
    ....


    Eben, es ist alles für eine Haushaltsführung geeignet, einer findet es eben nur renovierungsbedürftig.


    Nehmen Sie sich, Herr Oerdiz , einen Schlafsack, eine Zahnbürste, einen Löffel und eine Büchse mit Eintopf, 10 Bierflaschen nicht wie gewohnt vergessen, und schon kanns losgehen. :mrgreen:


    Die TE-Ersteller wissen die Auffassung eines Finanzbeamten im Gegenzug zu meiner Auffassung schon einzuschätzen, zumal ein FG-Urteil meine Auffassung unterstützt, Ihre nicht Herr oerdiz.


    Wer beantragt, kann verlieren, wer auf andere Meinung hört und nicht beantragt, hat schon verloren. :wink:

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "Hans-Christian"

    eine Büchse mit Eintopf

    Bitte nur den aus dem ALDI

    Zitat von "Hans-Christian"

    10 Bierflaschen nicht wie gewohnt vergessen

    Ob das reicht für eine Nacht durchsaufen? Ich wollte demnächst auf Wodka umsteigen, da benötigt man nicht so die Menge für genug Promille.


    Ich hätte im Amt keine Probleme, dem Fragenden die Kosten im Rahmen des § 35a EStG anzuerkennen. Ich lebe neuerdings nach der Parole: wenn der Gesetzgeber statt Steuervereinfachung noch mehr Unsinn ins Steuergesetz einfügt, dann soll der Steuerzahler auch großzügig davon profitieren.


    Ich sehe hier nur eine Ungerechtigkeit zum Häuslebauer, denn dort fallen Herstellungskosten an und die sind aus genau dem Grund keine begünstigten Aufwendungen im Sinne des § 35a EStG. Warum daher diese Ungleichbehandlung zu dem, der ein bereits gebautes Haus käuflich erwirbt? Person A. kauft ein Haus, kann Renovierungskosten (falls überhaupt nötig) geltend machen und von max. 600 € Steuerersparnis profitieren während B., der ein Haus neu baut, nichts davon hat, weil bei ihm nur begrifflich Herstellungskosten anfallen.


    Das sind Dinge, die ich mit meinem Verstand (nach 2 Bier) nicht nachvollziehen kann.


    Es grüßt Sie
    Oerdiz

  • Zitat von "Oerdiz"

    ...Ich sehe hier nur eine Ungerechtigkeit zum Häuslebauer, denn dort fallen Herstellungskosten an und die sind aus genau dem Grund keine begünstigten Aufwendungen im Sinne des § 35a EStG. Warum daher diese Ungleichbehandlung zu dem, der ein bereits gebautes Haus käuflich erwirbt? Person A. kauft ein Haus, kann Renovierungskosten (falls überhaupt nötig) geltend machen und von max. 600 € Steuerersparnis profitieren während B., der ein Haus neu baut, nichts davon hat, weil bei ihm nur begrifflich Herstellungskosten anfallen.


    Das sind Dinge, die ich mit meinem Verstand (nach 2 Bier) nicht nachvollziehen kann.


    Es grüßt Sie
    Oerdiz


    Gut, ich verstehe Ihre Ansicht. Aber dann kämpfen Sie dafür, das B steuerlich auch etwas erreicht, aber nicht dadurch, dass Sie es A verweigern. Ändern Sie also die Gesetzeslage. :wink:


    Aber damit stimmen Sie ja meiner rechtlichen Interpretation zu?

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für alle Beiträge. Die Informationen haben mir sehr weitergeholfen. Nachdem die Diskussion jedoch auf ein Niveau abrutscht, auf dem der individuelle Alkoholkonsum der Forumbenutzer in den Vordergrund gerät, bitte ich doch, das ganze zu beenden.


    Noch eine abschließende Info von mir: Ich habe mir keine unbewohnbare Bruchbude gekauft, sondern ein voll ausgestattetes Haus mit kompletter Küche, Bad, Schlafzimmer und allem was dazugehört. Die Renovierungsarbeiten erfolgten nur, weil mir einiges an dem Objekt noch nicht gefallen hat.

  • Zitat von "gnome"

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für alle Beiträge. Die Informationen haben mir sehr weitergeholfen. Nachdem die Diskussion jedoch auf ein Niveau abrutscht, auf dem der individuelle Alkoholkonsum der Forumbenutzer in den Vordergrund gerät, bitte ich doch, das ganze zu beenden.
    ....


    Es hat Ihnen geholfen, und das ist gut so.
    Ihre Bemerkung zum Alkohol war überflüssig und hätte sich dem Dank unterordnen können.
    Wir antworten hier kostenlos und helfen, dabei streiten wir uns auch, dies ist sogar pruduktiv, wie Sie erkennen konnten, also lassen Sie uns auch das Vegnügen uns gegenseitig etwas zu frotzeln. Sie haben den Nutzen davon. Sie sind nicht der Mod.


    Wünsche noch einen schönen Tag.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Zitat von "gnome"

    Nachdem die Diskussion jedoch auf ein Niveau abrutscht, auf dem der individuelle Alkoholkonsum der Forumbenutzer in den Vordergrund gerät, bitte ich doch, das ganze zu beenden.

    Die Bearbeitung von Steuersachen kann man ohne Alkohol meist nicht ertragen, dafür ist es einfach zu kompliziert. Und wenn ich da so meine 2 Schnäpse drin habe, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass man es selbst einfach passend machen sollte.


    :D

  • Zitat von "Opa"

    Aber ich bevorzuge Rotwein. 8)

    Kommen Sie Opa, als Mann trinkt man Wodka, Bier oder Spiritus. Aber Rotwein? Das ist doch was für Frauen oder Catja.


    Männer und Rotwein, das erinnernt mich an einen schwulen Arbeitskollegen, der trank auch immer nur Rotwein.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Das ist doch was für Frauen oder Catja.

    Hervorhebung von mir.
    Wenn ich mir vom Schreiber nebst seinen "Verfassungen" nicht ein eigenes Bild gemacht hätte, wäre ich jetzt ernsthaft sauer. :lol:


    Gruß, die Catja