Hallo,
ich habe Mitte 2007 ein Haus erworben. Im Herbst 2007 wurden diverse Renovierungsarbeiten durchgeführt, die gemäss §35a EStG steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Ummeldung gemäss Einwohnermeldeamt in das Haus erfolgte erst am 01.01.2008.
Laut Finanzamt können somit die Renovierungskosten steuerlich nicht geltend gemacht werden, weil nach BMF vom 26.10.2007 Nr. 13 die tatsächliche Eigennutzung fehlt:
... Das Gleiche gilt für eine vom Steuerpflichtigen tatsächlich eigengenutzte
Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung. Der Steuerpflichtige kann deshalb für Leistungen,
die in diesen Wohnungen durchgeführt werden, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen
die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen...
Ist der Begriff "tatsächliche Eigennutzung" wirklich an die gesetzliche Ummeldung gekoppelt? Besteht hier keine Chance die 2007 durchgeführten Renovierungskosten steuerlich geltend zu machen??