Privater PC auch für nachhaltige Weiterbildung

  • Bin in der IT-Branche berufstätig.
    Insofern nutze ich meinen privaten PC auch als Lernmittel in Rahmen nachhaltiger Weiterbildung.
    Privat-/Beruflich Verhältnis schätze ich auf 50% zu 50% ab.
    1. Diese Aufteilung einfach annehmen oder irgendwie noch begründen/beweisen ?


    2. Bin mir allerdings unsicher in welche Werbungskostenzeile des Sparbuchs 2008 es einzutragen ist.


    Weiß auch nicht, ob ich die Zahl nach der 50-50 Umrechnung oder Zahl noch vor dieser Umrechnung einzutragen habe.
    Gleiche Frage bzgl. der Standardnutzungsdauer. Zunächst durch 3 teilen und dann eintragen ?
    3. In anderen Worten: die Hardwarekosten 1 zu 1 aus der Rechnung zu übertragen oder erst nach allen
    diesen Umrechnungen ?

  • Der PC kann ein Wirtschaftsgut mit tw. berufl. Nutzung sein. Einzutragen ist dies unter "Werbungskosten" - "Arbeitsmittel", wo der Kaufpreis, Kaufdatum und die berufl. Nutzung (50%) eingetragen wird. Die Abschreibung auf 36 Monate rechnet das Programm alleine.

  • Zitat von "Opa"

    Der PC kann ein Wirtschaftsgut mit tw. berufl. Nutzung sein. Einzutragen ist dies unter "Werbungskosten" - "Arbeitsmittel", wo der Kaufpreis, Kaufdatum und die berufl. Nutzung (50%) eingetragen wird. Die Abschreibung auf 36 Monate rechnet das Programm alleine.


    Alles klar, Danke.
    Gibt es noch die Unterscheidung auf beschaffen in erster od. zweiter Hälfte des Kalenderjahres ?