Anrechnung der ausländischen Quellensteuer nach ZIV

  • Hallo liebe Forengemeinde!


    Ich habe da ein kleines Problem! In meinem Steuerbescheid wurde meine ausländische Quellsteuer nach ZIV (Anlage KAP) nicht anerkannt, weil ich idi**** gleichzeitig die ausländische Quellensteuer in der Anlage AUS angegeben habe. Ist natürlich nicht erforderlich dies zu tun! Jetzt ist die ausländischen Quellensteuer natürlich vom Finanzamt nach §34 c Abs. 1 und 6 ESTG anerkannt worden. Bringt mir natürlich nichts, außer eine um die ausländische Quellensteuer reduzierte Erstattung.


    Anmerkung: Durch Nachweis der ausländischen Dividende mit Quellensteuer 35% habe ich die letzten Jahre diese zu 100% über ZIV anrechnen lassen können.


    Kann ich jetzt dem Finanzamt einen formlosen Brief schreiben und diesem mitteilen, dass sie in der Anlage AUS diese jetzt löschen und sie nur nach ZIV bewerten sollen?


    So einen groben Schnitzer habe ich bis jetzt noch nicht gemacht, daher bin ich unsicher, ob das Finanzamt hier was ändert. Was mich natürlich ärgert, dass die das für sich günstigste aus der Steuererklärung raus gesucht haben!!


    In dem Punkt kann man das Wiso Programm übrigens vergessen, da in allen Varianten der gleiche Erstattungsbetrag angezeigt wird!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Elefant2"

    dass die das für sich günstigste aus der Steuererklärung raus gesucht haben!!


    Quatsch, das ist dem FA ist so was von egal, das glaubst du gar nicht.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......