Hallo ans Forum!
Ich hätte eine Frage zum Job-Wechsel.
Ein Arbeitnehmer wechselt zur Jahresmitte zu einem neuen Arbeitgeber
1. Was geschieht nun mit der L-Steuerkarte?
2. Bekommt der Arbeitnehmer am Jahresende von beiden Firmen eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt?
3. Wenn ja: Sind dann die Summen beider Bescheinigungen zu addieren und entsprechend in der Anlage N einzutragen?
Auf eine Antwort freue ich mich
Grüße, Hermann