Hallo ans Forum!
Ich hätte eine Frage zu den Umlagen der Anl. V.
Ein Vermieter (EFH) erhält von der VG-Verwaltung eine Rechnung über Schmutz- und Oberflächenwassergebühren in Höhe von 200,-€
Er reicht die Rechnung an seinen Mieter weiter, der diese auch sofort in voller Höhe begleicht.
Fragen dazu:
1. Muss der Vermieter diese 200,-€ jetzt eigentlich noch als Umlage in die Zeile 12 der Anl. V eintragen?
2. Wenn ja: Kann er sie dann gleichfalls noch als WK in Zeile 44 geltend machen?
Anmerkung: Das Thema "Umlagen" ist mir z.T. eh ziemlich schleierhaft und ich glaube, ich müsste mich doch einmal irgendwie "schlau machen".
Grüße, Hermann